POL-VIE: Kreis Viersen: Infos zum Versammlungsrecht - auch sogenannte Spaziergänge müssen angemeldet werden
Kreis Viersen (ots) - "Die Versammlungsfreiheit ist ein für eine Demokratie elementares Grundrecht und wird deshalb durch die Polizei besonders geschützt", betont Landrat Dr. Andreas Coenen. Versammlungen unter freiem Himmel, ob als Aufzug oder als Kundgebung, müssen aber angemeldet werden. Denn nur so ist es der ...