Bei Baumängeln dürfen Bauherren Zahlungen verweigern
Berlin. Treten Baumängel beim Hausbau auf, können sich private Bauherren auf ihr Leistungsverweigerungsrecht berufen. D.h. sie dürfen einen angemessen Teil der vereinbarten Vergütung verweigern. Darauf verweisen die Experten des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). ...