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Steuerkanzlei Bauerfeind

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  • 26.11.2012 – 09:12

    Doppelte Haushaltsführung: Auch Mehrgenerationenhaushalt kann Ersthausstand sein

    München (ots) - Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt führt, kann die Mehraufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten ansetzen (z. B. Miete einer angemessenen Zweitwohnung, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen). Das Finanzamt erkennt eine doppelte Haushaltsführung allerdings nur dann an, wenn der Arbeitnehmer an seinem ...