PIN: Nicht als Telefonnummer tarnen
Frankfurt/Main (ots) - Bei gesperrten Zahlungskarten haften Banken und Sparkassen ab dem Zeitpunkt der Sperrung in vollem Umfang für finanzielle Schäden. Das trifft jedoch nicht zu, wenn Karteninhaber grob fahrlässig handeln: Die Geheimnummer wird zum Beispiel auf der girocard (früher ec-Karte) vermerkt oder zusammen mit der Karte als getarnte Telefonnummer aufbewahrt. Für Kriminelle ist es relativ einfach den ...