zum Halle-Urteil
stuttgart (ots) - Lebenslang, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung. Natürlich gibt es am Ende die härteste Kombination, die das deutsche Sanktionssystem zu bieten hat. Was sonst käme denn auch in Betracht? Unzurechnungsfähigkeit vielleicht? Ja, nach den moralischen Maßstäben einer normal tickenden Gesellschaft - was immer das im Detail auch sein mag - ist der Mann tatsächlich unzurechnungsfähig. Gestört ist er, wie er da schwer bewaffnet durch Halle ...