Tropfende Dachrinne: Hausbesitzer haftet bei Glatteis / R+V-Infocenter: Schäden sofort beheben - Grundstückseigentümer müssen Nachbarn und Passanten vor Gefahren schützen
Wiesbaden (ots) - Vorsicht Glatteis: Wenn eine Dachrinne undicht ist, kann sich das Wasser auf Wegen und Bürgersteigen sammeln - und auf dem gefrorenen Boden entsteht nach kurzer Zeit eine dicke Eisschicht. "Rutscht hier ein Fußgänger aus, kann er unter Umständen den Hausbesitzer zur Verantwortung ziehen, weil ...