Schutz für die, die Menschen in Not helfen
Berlin (ots) - Wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für die vielen Helferinnen und Helfer in der aktuellen Flutkatastrophe. Hierzu zählen insbesondere Ersthelferinnen und Ersthelfer aber auch die Rettungskräfte der Hilfeleistungsunternehmen, die bei der Katastrophen- oder auch in der ...