Berufskrankheiten: Anerkennung bestimmter Hautkrebsformen möglich - Voraussetzung: langjährige Arbeit im Freien
Berlin (ots) - Bestimmte Formen des Hautkrebses, aktinische Keratosen und das Plattenepithelkarzinom, können wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Grundlage hierfür ist die Wissenschaftliche Begründung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und ...