Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) e.V.
Der VDEE informiert: Die letzte Überweisung ist kostenfrei
Berlin (ots)
Der Verband Deutscher Erbenermittler e.V. (VDEE) sieht sich bestätigt: Eine Meldung im law blog - Das Magazin rund ums Recht ist Wasser auf die Mühlen der von ihm vertretenen Erbenermittler. Denn der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat durchgesetzt, dass bei einer Kontoauflösung das Restguthaben von der betreffenden Bank gebührenfrei auf ein neues Konto des Kontoinhabers überwiesen werden muss. Für Nachlasspfleger gehören Kontoauflösungen naturgemäß zum Alltag. Hierfür Gebühren zu verlangen - durchaus übliche Praxis vieler Banken und Sparkassen -, ist nun wohl Vergangenheit. Der VDEE begrüßt dieses Urteil ausdrücklich im Namen aller Verbraucher, freut sich besonders aber für die betroffenen Erben.
Die letzte Überweisung
Nach einer Kontoauflösung darf eine Bank keine Gebühr verlangen, wenn sie das Restguthaben des Kunden auf dessen neue Bankverbindung überweist. Eine Sparkasse in Thüringen wollte dafür 10,24 Euro berechnen.
Die ordnungsgemäße Abwicklung einer Bankverbindung sei Pflicht jedes Kreditinstituts, urteilt das Thüringer Oberlandesgericht. Dazu gehöre, das Guthaben kostenfrei auf das neue Konto des Kunden zu übertragen. Auf eine Barauszahlung muss der Kunde sich laut dem Gericht nicht verweisen lassen. Diese sei unüblich und für den Kunden unzumutbar.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (Aktenzeichen 1 U 541/14).
Aus law blog - Das Magazin rund ums Recht 18.6.2015
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