Berliner Zeitung: nlandspresse - keine Vorabmeldung Die "Berliner Zeitung" begrüßt das Väterurteil von Strasburg
Berlin (ots)
nlandspresse - keine Vorabmeldung
Die "Berliner Zeitung" begrüßt das Väterurteil von Strasburg
Wenn der Gesetzgeber Fiktionen hat, muss die Wahrheit zur Seite springen. Weil sich der Gesetzgeber nicht für die Wahrheit des Lebens interessierte, sondern für die Fiktion der Heiligkeit der Ehe, wurde die Existenz des leiblichen, des wirklichen Vaters schlicht bestritten, selbst wenn er seine Vaterschaft anerkannt hatte. "Fictio cessat, ubi veritas locum habere potest" (Eine Fiktion scheidet aus, wo die Wahrheit Platz greifen kann). Diese römische Rechtsregel gilt auch im deutschen Recht, nur musste der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erst wieder daran erinnern. Allein das Kindeswohl hat zu entscheiden, ob der leibliche, nichteheliche Vater im Leben seines Kindes existieren soll - und nicht die Fiktion des Gesetzgebers.
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