Berliner Zeitung: Kommentar zu Schwarzfahren als Straftat. Von Christine Dankbar
Berlin (ots)
Strafbar ist am Schwarzfahren die Tatsache, dass sich der Täter die Beförderung durch ein Verkehrsmittel "erschleicht". Kriminalwissenschaftler bezweifeln mittlerweile, dass eine derartige Erschleichung schon vorliegt, wenn man einfach ohne Ticket in die Bahn steigt - der Tatbestand setze zumindest voraus, dass man einen Fahrer oder Kontrolleur bewusst täuscht oder eine Schranke überwindet. Drehkreuze aber gibt es nicht in deutschen Bussen und Bahnen. Höchste Zeit also für eine Entkriminalisierung. Schwarzfahren sollte maximal als Ordnungswidrigkeit geahndet werden dürfen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
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