EANS-Hauptversammlung: HTI High Tech Industries AG
Einladung zur
Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Einladung zur 14. ordentlichen Hauptversammlung der HTI High Tech Industries AG (FN 173270 i, ISIN AT0000764626) Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 19. Juni 2012 um 10.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in A-4502 St. Marien, Gruber & Kaja Straße 1, stattfindenden 14. ordentlichen Hauptversammlung ein. T a g e s o r d n u n g: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 (samt Anhang) mit dem Lagebericht und dem Corporate Governance-Bericht sowie des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes (nach IFRS) für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichtes des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2011. 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2011. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012. 6. Wahlen in den Aufsichtsrat. 7. a) Beschlussfassung über den Widerruf des eingeräumten genehmigten Kapitals gemäß Punkt 4.4 der aktuellen Satzung in der Höhe von derzeit EUR 7.911.010,-- (Euro sieben Millionen neunhundertelftausend und zehn), das durch Ausgabe von bis zu 7.911.010 (sieben Millionen neunhundertelftausend und zehn) auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit Stimmrecht zu den in der Ermächtigung nach Punkt 4.4 erster Absatz der Satzung festgesetzten Bedingungen durchgeführt werden kann; gleichzeitig b) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von 5 Jahren nach der Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 22.000.000,-- (Euro zweiundzwanzig Millionen) durch Ausgabe von bis zu Stück 22.000.000 (zweiundzwanzig Millionen) auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit Stimmrecht in einer oder mehreren Tranchen, auch unter gänzlichem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechtes, gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen (genehmigtes Kapital); der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben zu beschließen. 8. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates. 9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur notwendigen Anpassung in Hinblick auf den Tagesordnungspunkt 7 sowie zur Anpassung an das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011, in § 5 (Aktien), § 6 (Aktienurkunden) und § 19 (Teilnahmeberechtigung). Unterlagen zur Hauptversammlung: Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs 3 ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 29.05.2012, am Sitz der Gesellschaft, Gruber & Kaja Straße 1, 4502 St. Marien, während der üblichen Geschäftszeiten (werktags 9:00 bis 17:00 Uhr) zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf: a. Jahresabschluss mit Lagebericht b. Corporate-Governance-Bericht c. Konzernabschluss mit Konzernlagebericht d. Vorschlag für die Ergebnisverwendung e. Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2011 f. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 g. Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten h. Gegenüberstellung der Satzungsänderungen Diese Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 29.05.2012, auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hti-ag.at "Hauptversammlung 2012" abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie die gegenständliche Einladung auffindbar. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG: Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 29.05.2012, zugehen. Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 08.06.2012, zugehen. Sofern zum 6. Tagesordnungspunkt Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft zu richten. Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2012". Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an die Gesellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen Form ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu übermitteln. Per Post: HTI High Tech Industries AG z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec. Gruber & Kaja Straße 1 4502 St. Marien Per Telefax: (+43(0)7229/80400-52826) z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec. Per E-Mail: hauptversammlung@hti-ag.at z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG: Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 09.06.2012, 24:00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 14.06.2012, 24.00 Uhr (MEZ) zugehen muss, und zwar ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 09.06.2012 beziehen. Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (z.B. SWIFT), dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt. Die Bestätigungen dürfen daher ausschließlich an eine der oben angeführten Anschriften gesendet werden. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG: Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2012" zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft spätestens am 18.06.2012 bis 15:00 Uhr ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen sein und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Gesamtzahl der Aktien: Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 45.583.944 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 45.583.944 Stück. Einlass: Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 9:30 Uhr. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) vorzulegen ist. St. Marien, am 22. Mai 2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: HTI High Tech Industries AG DI Peter Glatzmeier Vorsitzender des Vorstands Tel: +43 (0) 3862 304 - 8590 Fax: +43 (0) 3862 304 - 7598 E-Mail: peter.glatzmeier@hti-ag.at HTI High Tech Industries AG Mag. Nadja Goyer Konzernkommunikation & Investor Relations Tel: +43 (0) 3862 304 - 8562 Fax: +43 (0) 3862 304 - 7598 E-Mail: nadja.goyer@hti-ag.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: HTI High Tech Industries AG Gruber & Kaja Straße 1 A-4502 St. Marien bei Neuhofen Telefon: +43(0)3862/304-8562 FAX: +43(0)3862/304-7598 Email: ir@hti-ag.at WWW: http://www.hti-ag.at Branche: Holdinggesellschaften ISIN: AT0000764626 Indizes: WBI, Prime Market Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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