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HTI High Tech Industries AG

EANS-Hauptversammlung: HTI High Tech Industries AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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HTI High Tech Industries AG // Einladung zur Hauptversammlung
 
Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung der HTI High Tech Industries
AG(FN 173270 i, ISIN AT0000764626)

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 10. Juli 2013 um 10.00 Uhr im
Werk Fohnsdorf der HTP High Tech Plastics GmbH,Eumigstrasse 6, A-8753 Fohnsdorf,
stattfindenden 15. ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

                            T a g e s o r d n u n g
                                    s a m t
                    B e s c h l u s s v o r s c h l ä g e n

                                       

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 (samt
Anhang) mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate Governance-Bericht
sowie des Konzernabschlusses (nach IFRS) zum 31. Dezember 2012 mit dem
Konzernlagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichtes
des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2012.

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen.

2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2012.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2012 für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von EUR
33,701.346,06 auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2012.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Hauptversammlung möge die Entlastung
der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen
Zeitraum beschließen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2012.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge die Entlastung
der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum beschließen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Linz, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe
von Wandelschuldverschreibungen, mit denen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf
auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft verbunden sind, auch verbunden
mit einer Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre für die Wandelschuldverschreibungen auszuschließen,
und über bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur
Unterlegung der Umtauschrechte von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen der
Gesellschaft und die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4(Grundkapital).

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge
folgende Beschlüsse fassen:

a) Der Vorstand wird gem. § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf
Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates, auch
in mehreren Tranchen, Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- und/
oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 15.000.000 (fünfzehn
Millionen) Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 15.000.000 (Euro fünfzehn
Millionen)  gewähren bzw. vorsehen, auszugeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre
wird ausgeschlossen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe- und
Ausstattungsmerkmale sowie die Wertpapierbedingungen der
Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und
Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum und/oder -
zeitpunkt, Wandlungsrechte und/oder -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie
Wandlungspreis und Umtausch- und/oder Bezugsbedingungen zu bestimmen; der
Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag am Grundkapital liegen. Die
Interessen der Gesellschaft, der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft sowie
der Zeichner der Wandelschuldverschreibungen sind dabei angemessen zu
berücksichtigen.

b) Außerdem wird eine bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 Abs 2 Z. 1 AktG
um bis zu EUR 15.000.000 (Euro fünfzehn Millionen) durch Ausgabe von bis zu
15.000.000 (fünfzehn Millionen) Stück auf Inhaber lautende Stammaktien
beschlossen ("Bedingtes Kapital 3"). Das bedingte Kapital soll unter anderem
auch zur Ausgabe von Aktien an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen gemäß
§ 174 AktG dienen, die unter Ausnützung der in dieser Hauptversammlung
eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft künftig ausgegeben werden können.
Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur soweit durchgeführt werden, als die
Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtausch- und/oder
Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der
Durchführung der Kapitalerhöhung, insbesondere den Ausgabekurs, festzulegen; der
Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag am Grundkapital liegen. Neu
ausgegebene Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die
bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe
von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.

c) Aufgrund der Beschlussfassungen zu diesem Tagesordnungspunkt  ergeben
sich Änderungen der Satzung dergestalt, dass ein neuer Punkt 4.5 eingefügt wird,
der die folgende Fassung erhält:

"In der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juli 2013 wurde eine bedingte
Kapitalerhöhung gemäß § 159 Abs 2 Z. 1 AktG um bis zu EUR 15.000.000 (Euro
fünfzehn Millionen) durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 (fünfzehn Millionen)
Stück auf Inhaber lautende Stammaktien zur Ausgabe an die Gläubiger der
Wandelschuldverschreibung gemäß § 174 Aktiengesetz im Sinne des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Juli 2013, die auf der Grundlage der in
dieser Hauptversammlung erteilten Zustimmung von der Gesellschaft ausgegeben
werden, beschlossen ("Bedingtes Kapital 3"). Die bedingte Kapitalerhöhung soll
nur soweit durchgeführt werden, als die Gläubiger der von der Gesellschaft
begebenen Wandelschuldverschreibung von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren
Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung, insbesondere den Ausgabekurs,
festzulegen; der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag am
Grundkapital liegen. Neu ausgegebene Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind
im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft
dividendenberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung,
die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu
beschließen."

Unterlagen zur Hauptversammlung:
Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, somit ab 19. Juni 2013, am Sitz der Gesellschaft, Gruber &
Kaja Straße 1, A-4502 St. Marien, während der üblichen Geschäftszeiten (werktags
9:00 bis 17:00 Uhr) zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf:

a. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 samt Anhang und Lagebericht

b. Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2012

c. Konzernabschluss mit Konzernanhang und Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2012

d. Vorschlag für die Ergebnisverwendung zum Geschäftsjahr 2012

e. Bericht des Aufsichtsrates (§ 96 AktG) für das Geschäftsjahr 2012

f. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6

g. Bericht des Vorstandes über den Ausschluss der Bezugsrechte gemäß § 153 Abs
4 AktG zum Tagesordnungspunkt 6

h. Gegenüberstellung der Satzungsänderungen.

Diese Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, somit ab 19. Juni 2013, ebenfalls auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.hti-ag.at "Hauptversammlung 2013" abrufbar. Weiters sind
auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und den
Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie die gegenständliche Einladung
auffindbar.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden.
Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 19. Juni 2013, zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13
Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes
oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten
Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 01. Juli 2013, zugehen.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des
Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich
war.

Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit
bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft
zu richten.

Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird;
hierfür genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende
Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und
118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.hti-ag.at
unter "Hauptversammlung 2013".

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an
die Gesellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen Form ausschließlich an eine
der nachgenannten Adressen zu übermitteln.

Per Post: 
HTI High Tech Industries AG
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Gruber & Kaja Straße 1
4502 St. Marien

Per Telefax:  
+43 (0) 7229/80400-2826
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.

Per E-Mail:     
hauptversammlung@hti-ag.at
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Haupt-versammlung
gemäß § 111 AktG:
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
somit nach dem Anteilsbesitz am 30. Juni 2013, 24:00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an
der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit am 5. Juli 2013, 24.00 Uhr (MEZ) zugehen muss, und zwar
ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der
Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur
Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 30. Juni 2013 beziehen.

Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie Depotbestätigungen
und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter
Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (z.B. SWIFT), dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegennimmt. Die Bestätigungen dürfen daher
ausschließlich an eine der oben angeführten Anschriften gesendet werden.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen,
die im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person in Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung
über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
hat. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2013" zur Verfügung gestellte
Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht,
verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft spätestens am 9. Juli 2013
bis 15:00 Uhr ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen sein
und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der Hauptversammlung
erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der Registrierung zur
Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien:
Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der Gesellschaft
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 45.583.944 Stück auf
Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 45.583.944
Stück.

Einlass:
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 9:30 Uhr. Die Aktionäre bzw. ihre
Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am
Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass,
Personalausweis, Führerschein) vorzuzeigen ist.

St. Marien, am 17. Juni 2013

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
HTI High Tech Industries AG
Isabella Steinmayr
Tel:   +43 (0) 7229 80400 - 2800
Fax:   +43 (0) 7229 80400 - 2880
 
office@hti-ag.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    HTI High Tech Industries AG
             Gruber & Kaja Straße 1
             A-4502 St. Marien bei Neuhofen
Telefon:     +43(0)3862/304-8562
FAX:         +43(0)3862/304-7598
Email:        ir@hti-ag.at
WWW:         http://www.hti-ag.at
Branche:     Holdinggesellschaften
ISIN:        AT0000764626
Indizes:     WBI, mid market
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original content of: HTI High Tech Industries AG, transmitted by news aktuell

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