Schwäbische Zeitung: Bürger-Unbehagen ist begründet
Leutkirch (ots)
Für Bayerns Innenminister und einige Polizeibeamte wird es peinlich: Sogar der oberste Datenschützer des Freistaats warnt, dass die Rechtsgrundlagen für die Ausspähung von Computern verdächtiger Bürger nicht ausreichen. Das gilt vor allem für jene Funktionen der Überwachungsprogramme, die tief in die Privatsphäre reichen - aber in Bayern nicht genützt wurden, wie der Innenminister beteuert.
Der bayerische Streit belegt, dass das Unbehagen gegenüber den modernen Überwachungsmethoden nicht unbegründet ist. Die Frage drängt sich auf, ob die Richter, die den Einsatz solcher Methoden genehmigten, überhaupt wussten, welche Möglichkeiten der so genannte "Staatstrojaner" bietet. Diese gehen über das hinaus, was Verfassungsrichter zulassen.
Gut ist an der Affäre, dass die Grauzone nun wohl endlich aufgehellt wird. Noch besser wäre es, wenn die Ministerien in Land und Bund endlich die Gesetze vorlegen, die Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Fahndung klar regeln. Vieles liegt hier bisher offenkundig im Argen. Die Bürger fühlen sich aus gutem Grund bedroht, weil Grundrechte und Fahndungsmöglichkeiten in einen ernsten Konflikt geraten sind.
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