Schwäbische Zeitung: Nehmt ein Taxi! - Leitartikel
Ravensburg (ots)
Wer in Deutschland ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung mit dem Fahrrad unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Wer sich mit Alkohol den eigenen Verstand ausknipst und das Rad benutzt, handelt erst einmal nicht ordnungswidrig. Es ist bemerkenswert, dass der Staat nicht regelmäßig abkassiert, wenn der Radler ein paar Pils zu viel hatte.
Für den betrunkenen Radfahrer wird es nur teuer, wenn er sich gemäß des Strafgesetzbuches strafbar gemacht hat. Eine "Trunkenheitsfahrt" kann man auch mit dem Fahrrad begehen. Sie liegt vor, wenn ein Fahrzeug nicht mehr sicher geführt werden kann. Für die Frage, wann das der Fall ist, hat nicht der Gesetzgeber einen Grenzwert festgelegt. Die nun diskutierte 1,6-Promille-Grenze entwickelte die Rechtsprechung. Ab diesem Wert sehen es Richter als bewiesen an, dass der Radfahrer nicht mehr fahren kann.
Richter müssen nach Beweisen urteilen, Politiker können gerne auch ihrem Rechtsempfinden folgen. Und es ist nachvollziehbar, wenn der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Boris Pistorius (SPD) die angewandte Grenze von 1,6 Promille als viel zu hoch ansieht. Für 1,6 Promille muss Otto-Normaltrinker so viel zechen, dass er im Zweifel sein Fahrrad nach dem Kneipenbesuch gar nicht mehr wiederfinden, geschweige denn sicher fahren kann.
So ist zwar noch völlig offen, wie Pistorius sein Vorhaben umsetzen könnte. Es erscheint möglich, den Bußgeldtatbestand für Autofahren unter Alkoholeinfluss auch auf den Radler auszuweiten. Eines ist aber klar: Trotz Zeiten, in denen - oft zu recht - auf die Regulierungswut der Politiker geschimpft wird, hat der Niedersachse ein vernünftiges Anliegen. Es ist schlicht unverständlich, weshalb bei betrunkenen Auto- und Fahrradfahrern mit so verschiedenem Maß gemessen wird. Und allen, die sich fragen, wie sie alkoholisiert mobil sein können, wenn sie nun auch noch das Fahrrad stehen lassen müssen, sei gesagt: Nehmt ein Taxi! Alkohol im Verkehr gefährdet den Trinker, aber vor allem auch die anderen Verkehrsteilnehmer.
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