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Schwäbische Zeitung: Für kleine Gewerkschaften geht es ums Ganze

Ravensburg (ots)

Die Streiks von Bahn und Lufthansa wirkten wie Turbos für den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit. Denn Millionen Deutsche, die in den letzten Wochen vergeblich auf die Bahn warteten oder nicht in Urlaub fliegen konnten, haben kein Verständnis mehr für die Streiks kleiner Spartengewerkschaften. Aber auch Lufthansa-Beschäftigte, die nicht Pilot sind, fürchten die Auswirkungen der Streiks auf ihr Unternehmen, auf ihre Arbeitsplätze.

Seit das alte Tarifeinheitsgesetz 2010 gekippt wurde, steht die Frage auf der politischen Tagesordnung, ob kleine, oft elitäre Gewerkschaften, den Alltag von vielen derart lahmlegen dürfen. Leicht zu beantworten ist die Frage nicht. Auf der einen Seite hat natürlich niemand Interesse daran, dass Deutschland ein zersplittertes Streikland wird und immer irgendwo gerade etwas lahmgelegt wird. Auf der anderen Seite ist das Streikrecht von der Verfassung geschützt und wurde, sieht man von den jüngsten Entwicklungen ab, jahrzehntelang verantwortlich wahrgenommen.

Der Gesetzentwurf, den Arbeitsministerin Nahles jetzt vorlegt, ist deshalb äußert vorsichtig. Er verfährt nach dem Motto "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass". Er stellt weder Arbeitgeber noch Gewerkschaften zufrieden.

Das könnte ein Indiz für einen gelungenen Kompromiss sein, ist es aber nicht. Denn die heißen Eisen werden ausgeklammert. Die Friedenspflicht wird - anders als im alten Tarifeinheitsgesetz - ausdrücklich nicht erwähnt. Das Streikrecht wird also rechtlich nicht angetastet, faktisch aber schon. Denn künftig gilt das Mehrheitsrecht. Wenn aber kleine Gewerkschaften nur noch Anhörungsrechte haben, aber nicht gestalten und keine Streiks ausrufen können, geht es um ihre Existenz.

Hinzu kommt: Die Lokomotivführer-Gewerkschaft GDL, die für das gesamte Zugpersonal verhandeln will, aber hier nicht die Mehrheit hat, dürfte wohl nicht streiken, Cockpit für einen Piloten-Tarifvertrag aber schon. In der Praxis heißt das am Ende nur: neue Arbeit für das Verfassungsgericht.

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