Schwäbische Zeitung: Streik ist nicht gleich Streik - Leitartikel
Ravensburg (ots)
Streiks sind in Tarifkonflikten ein legitimes Mittel für Arbeitnehmer, um Druck auf Arbeitgeber auszuüben. Das Streikrecht leitet sich aus der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit ab, es steht mithin nicht zur Disposition. Ausstände darf es allerdings nur im Rahmen tariflicher Auseinandersetzungen und nur nach einem Aufruf durch eine Gewerkschaft geben, nicht aber, um etwa politische Organe zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Auch "wilde Streiks" einzelner Belegschaften auf eigene Faust sind verboten. Diese aufs Ökonomische beschränkte Sichtweise von Streiks hat sich in der Bundesrepublik bewährt.
Was die Mitarbeiter in den Kindertagesstätten ab Freitag zu tun gedenken, ist eben genau dies: Ein Streik, der die Verbesserung der Arbeitsumstände, vor allem eine Erhöhung mickriger Gehälter in diesem Beruf, zum Ziel hat. Auch wenn die Erzieher mit einem unbefristeten Ausstand ordentlich zulangen, so lief dieser Tarifkonflikt dennoch nach dem klassischen Muster ab. Es gab zunächst zeitlich und örtlich befristete Warnstreiks, und weil sich dann noch immer nichts bewegt hat, holt die Gewerkschaft Verdi jetzt die Keule raus. Das kann man überzogen finden, es ist aber ganz im Sinne des deutschen Streikrechts.
Auch wenn nun Eltern von kleinen Kindern die Leidtragenden sind: Ein Streik, das liegt in der Natur der Sache, trifft immer auch Dritte. Das Verständnis für die streikenden Kita-Mitarbeiter ist dennoch ungleich größer als für die seit Montag im Ausstand befindlichen Lokführer. Denn hier gilt der Streik nicht primär der Verbesserung des Gehalts oder der Arbeitszeit - sonst hätte GDL-Chef Claus Weselsky längst springen müssen. Es geht vielmehr um den Existenzkampf einer streikmächtigen Spartengewerkschaft, der ab Sommer das Tarifeinheitsgesetz den Wind aus den Segeln nehmen wird.
Dass auch ein Ausstand mit einem solchen Hintergrund legal ist, haben Arbeitsgerichte mehrfach bestätigt. Ob er im Sinne der bewährten Streikkultur der Bundesrepublik ist, das darf allerdings bezweifelt werden.
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