Schwäbische Zeitung: "Symbol für Kriminalität" - Kommentar zum BGH-Urteil über das Tragen von Rockerkutten
Ravensburg (ots)
Die Lederkutten von Rockern oder ähnlichen Gruppierungen sind kein reiner Schmuck. Sie dienen dem Gemeinschaftsgefühl. Je mehr Kuttenträger der gleichen Gruppe zusammenkommen, desto mehr werden die Symbole zur Machtdemonstration.
Ein solcher Effekt stellt sich zwar auch in anderen Bereichen ein, etwa bei Fußballfans in den Farben ihres Teams. Bei zahlreichen Rockern und den verstärkt aufkommenden Straßenbanden steht hinter einer Machtdemonstration aber immer wieder die Absicht, kriminelle Geschäfte abzuschirmen. Schließlich ist nicht jeder Club ein Verein biederer Motorradfahrer. Ebenso wenig ist jeder Ortsverein der Banden ein verbotener Verbrecherzirkel. Dies macht es schwer, einen allgemeines Kuttenbann zu verhängen. So sah es auch der Bundesgerichtshof.
Eindeutig scheint die Rechtslage nicht zu sein. Es sollte juristisch nachgearbeitet werden. Denn die Mitglieder von Vereinigungen wie den Hells Angels sehen sich als Brüder, egal ob sie zu kriminellen Ortsgruppen gehören oder nicht. Damit gibt es kein unschuldiges Bandensymbol. Es steht für alle und verkörpert generell kriminelle Energie.
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