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Schwäbische Zeitung: "Abgrund von Unredlichkeit" - Leitartikel zu Ranges Entlassung

Ravensburg (ots)

Alle halten zusammen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) stimmte der Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range durch Justizminister Heiko Maas (SPD) zu, Innenminister Thomas de Maizière (CDU) findet die Entscheidung "völlig korrekt". Die Affäre um Netzpolitik.org ist aus Sicht der Bundesregierung ausgestanden. Doch das ist sie eben nicht.

Es ist schlicht nicht vorstellbar, dass Range eigenmächtig handelte, als er Ermittlungen gegen den Internet-Blog einleitete. Jeder Staatsanwalt, auch der in herausgehobener Position stehende Generalbundesanwalt, ist nicht Teil der unabhängigen Justiz, sondern der Exekutive und somit weisungsgebunden gegenüber seiner Dienstaufsicht. Die liegt im Falle der Bundesanwaltschaft beim Bundesjustizministerium. Und Behörden sind hierarchisch organisiert, Ober sticht Unter.

Dass Maas von den Ermittlungen wusste, ist bereits bekannt. Bislang redete nur kaum jemand darüber, dass er für sie auch die politische Verantwortung übernehmen muss. Es bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder ließ Maas Range wider besseres Wissen handeln - dann hat er die Dienstaufsicht verletzt. Oder er unterstützte sogar Ranges Pläne und drehte sein Fähnchen flink in den Wind, als die öffentliche Empörung losbrach. Beides spricht nicht gerade für den Justizminister.

Bleibt noch die Verantwortung des Innenministers. Immerhin war es de Maizières Untergebener, Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der die Affäre mit einer Anzeige beim Generalbundesanwalt ins Rollen brachte. Auch hier ist es schwer zu glauben, dass die Dienstaufsicht nicht Bescheid wusste, gerade bei einem so heiklen Thema, wie es ein Ermittlungsverfahren gegen Journalisten darstellt.

Range war ein Bauernopfer. Er stand kurz vor der Pensionierung und war als FDP-Mitglied unwichtig für die Koalitionsarithmetik. Maas aber gibt den integren Kämpfer für die Pressefreiheit, und de Maizière versucht sich trotz der fragwürdigen Rolle seines Verfassungsschutzes rauszuhalten. Beides ist unredlich.

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