Schwäbische Zeitung: Die Vielfalt kommt zu kurz - Leitartikel zu Vaterschaftstests
Ravensburg (ots)
Wer bin ich? Die Frage nach der eigenen Identität spielt für den Menschen eine entscheidende Rolle. Wer nach Jahren in einer Familie erfährt, dass es da noch die "richtigen" Eltern gibt, will auch wissen, wer sie sind. Das Bundesverfassungsgericht schränkt jetzt die Möglichkeiten der Klärung solcher Fragen ein - lässt der Politik aber die Freiheit, selber zu gestalten. Das ist auch dringend nötig.
Die Richter in Karlsruhe haben entschieden, dass Kinder ihren mutmaßlichen leiblichen Vater nicht zu einem DNA-Test zwingen können, wenn er nicht zur Familie zählt. Sie erteilten der Verfassungsklage einer 65-Jährigen eine klare Absage, die einen fast 90 Jahre alten Mann für ihren Erzeuger hält. Die Juristen warnen vor Tests ins Blaue hinein und davor, dass der Familienfrieden der Verdächtigten aufs Spiel gesetzt werden könnte. Ein Argument, das nicht von der Hand zu weisen ist. Es ist vorstellbar, dass Familien an der Wahrheit zerbrechen, wenn Lebenslügen plötzlich enthüllt werden.
Für Menschen, die im Unklaren über ihre eigene Herkunft sind, ist das Urteil allerdings eine Enttäuschung. Familie, das ist in der heutigen gesellschaftlichen Realität eben nicht mehr nur Vater, Mutter, Kind. Die Vielfalt kommt bei der Entscheidung aus Karlsruhe zu kurz.
Deshalb ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht gleichzeitig dem Gesetzgeber den Ball zugespielt hat. Ein Arbeitskreis im Bundesjustizministerium prüft die Möglichkeiten, das Abstammungsrecht zu reformieren. Bis Mitte nächsten Jahres sollen Ergebnisse vorliegen. Die Politik steht vor der enormen und wichtigen Aufgabe, eine Rechtsprechung zu modernisieren, die auch veränderten Lebenswirklichkeiten gerecht werden muss. Was ist mit Familien, in denen der Vater nicht der Erzeuger der Kinder ist? Was ist mit Kindern von Samenspendern, die mehr über ihre Herkunft wissen möchten? Und wie sieht es bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aus?
Für die Betroffenen geht es um zentrale Fragen. Daraus ergibt sich für den Gesetzgeber eine besondere Verantwortung.
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