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Schwäbische Zeitung: Übermächtig, aber nicht illegal - Kommentar zu Bundesverfassungsgericht/Urteil

Ravensburg (ots)

Der Bundestag ist den Kleinen entgegengekommen, das Verfassungsgericht tut es aber nicht. Angesichts einer erdrückenden Mehrheit der Großen Koalition, die an die 80 Prozent der Abgeordneten stellt, hat der Bundestag schon vor zwei Jahren die Rechte der Opposition gestärkt: Linke und Grüne können auch ohne die notwendige Stimmenzahl von 25 Prozent einen Untersuchungsausschuss einberufen, Sondersitzungen beantragen oder eine Enquete-Kommission einsetzen.

Das war klug und richtig, zumal es durch eine Änderung der Geschäftsordnung und nicht durch das Hantieren an der Verfassung geschah. Denn Bundestagspräsident Norbert Lammert hat zu Recht betont, dass "auch und gerade Minderheitenrechte" nicht je nach Wahlergebnis modifiziert werden sollten. Die Verfassung regele Rechte und Pflichten von Abgeordneten, nicht von Fraktionen.

Trotzdem bleibt zu hoffen, dass eine solch erdrückende Mehrheit der Großen Koalition nicht noch einmal zustande kommt, sodass sich diese Frage nicht wieder stellt. Denn die Übermacht hat zu einer gewissen Bräsigkeit und Selbstzufriedenheit in den Reihen der Regierungsparteien und zu Verdruss nicht nur bei der Opposition, sondern auch bei Wählern geführt. Dagegen helfen keine Gesetze, aber Wahlen.

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