Schwäbische Zeitung: Ausbau weiter vorantreiben - Leitartikel zu Kita-Plätzen
Ravensburg (ots)
Als der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz mit Wirkung zum 1. August 2013 gesetzlich festgeschrieben wurde, hatte der Gesetzgeber ein bestimmtes Ziel vor Augen: Eltern sollten Beruf und Familie einfacher unter einen Hut bringen können. Wenn beides gleichzeitig nicht möglich ist, so die Überlegung dahinter, entscheidet sich ein nicht unerheblicher Teil der jungen Erwachsenen für die Karriere - und gegen Kinder. Eine solche Entweder-oder-Entscheidung sollte den Betroffenen erspart bleiben.
Dieses Argument haben die Bundesrichter in Karlsruhe - anders als ihre Kollegen am Oberlandesgericht Dresden - in die Entscheidung mit einbezogen. Die Vorinstanz hatte feinsinnig geurteilt, nur die Kinder hätten einen Rechtsanspruch, nicht aber die Eltern. In der Realität gehört natürlich beides zusammen, wie es jetzt auch der Bundesgerichtshof erkannt hat.
Für junge Familien ist das eine gute Nachricht. Denn damit wird finanzieller Druck auf die Kommunen aufgebaut, den Ausbau der Kindertagesstätten weiter voranzutreiben. Das gilt umso mehr, als die Geburtenrate in Deutschland nach vielen Jahren erstmals wieder leicht ansteigt.
Zwischen Alb und Bodensee werden die Auswirkungen des Urteils überschaubar sein. Denn hier hatten die meisten Kommunen von Anfang an keine Probleme, ausreichend Betreuungsplätze anzubieten. Angespannter ist die Lage noch in einigen Metropolen und Universitätsstädten.
Übrigens werden bundesweit etwa zwei Drittel der Ein- bis Dreijährigen noch immer zu Hause betreut. Das widerlegt die Kritik aus familienpolitisch konservativen Kreisen, die Entwicklungen der vergangenen Jahre - dazu gehört neben dem Rechtsanspruch auch der Ausbau der Ganztagsbetreuung und das Scheitern des Betreuungsgelds auf Bundesebene - würden Eltern gegen ihren Willen in die Vollzeitarbeit und Kinder in die Fremdbetreuung nötigen. Das Gegenteil ist der Fall: Gestärkt worden ist die Entscheidungsfreiheit - auch durch das Urteil vom Donnerstag.
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