Schwäbische Zeitung: BVG sollte das Bremer Urteil kassieren - Leitartikel zu Polizeikosten
Ravensburg (ots)
Wer populistisch argumentiert, ist schnell dabei, das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts zu loben. Weil der Profifußball mittlerweile ein gewinnorientiertes Milliardengeschäft ist, soll die DFL, in der die 36 Vereine der 1. und 2. Bundesliga organisiert sind, dem betroffenen Land Geld für polizeiliche Mehrkosten bei sogenannten Hochsicherheitsspielen bezahlen. Schnell wird danach gefragt, warum der Steuerzahler dafür geradestehen soll, damit junge Millionäre in kurzen Hosen sicher gegen einen Ball treten können und sich die Cluboberen die Taschen vollstopfen. Es sei nur recht und billig, wenn die Vereine für die Polizeieinsätze zahlen. In Bremen haben sie deshalb ein Gebührengesetz für gewinnorientierte Großveranstaltungen geschaffen.
Doch das ist ebenso kurz gedacht wie falsch. Der Bürger muss erwarten können, dass der Staat, jedes Bundesland und jede Stadt die Sicherheit des öffentlichen Raumes garantiert - ohne zusätzlichen Sicherheitsobolus. Völlig egal, ob irgendwelche Wirrköpfe Lust darauf haben, sich in der Nähe von Fußballstadien zu prügeln. Oder nach Volksfesten in der S-Bahn. Oder nach Rockkonzerten im Zug. Die Veranstaltung selbst muss auch der jeweilige Organisator sichern, nicht aber das Umfeld. Dies ist die ureigene Aufgabe eines Staates. Auch für die Sicherstellung dieses Gewaltmonopols zahlen Bürger und Unternehmen Steuern.
An dieser Stelle sei an die Wirtschaftskraft der Branche erinnert: Eine Studie des Unternehmensberaters McKinsey hat bereits im Jahr 2010 ergeben, dass dem deutschen Fiskus per annum durch den Profifußball netto 1,5 Milliarden Euro an Steuern zufließen. Ebenfalls gern übersehen wird, dass die vielen friedlichen Fans mancher Stadt, um die Touristen ansonsten einen großen Bogen machen würden, alle zwei Wochen gewaltige Einnahmen bescheren - und damit Steuergelder. Es gibt genug Studien, die belegen, dass die Summe der Einnahmen durch den Fußball jene der Sonderausgaben bei Weitem übersteigt.
Das Bundesverwaltungsgericht sollte das Bremer Urteil kassieren.
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