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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Wien, FN290506s
ISIN AT00000OESD0

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

2. ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG


am Freitag, dem 14. September 2012, um 14.00 Uhr,
in der Säulenhalle der Wiener Börse AG, Wallnerstraße 8, 1014 Wien.

Tagesordnung

* Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31. März 2012 samt Anhang
und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des IFRS-Konzernabschlusses
zum 31. März 2012 samt Konzernanhang und -lagebericht, des
Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats
gemäß §96 AktG. 

* Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2011/12. 

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011/12.

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011/12.

* Wahl des Abschlussprüfers für den UGB-Jahresabschluss und den
IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012/13.

* Beschlussfassung über


a)      die für die Dauer von höchstens 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung
an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie
Absatz 1a und 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft sowohl über die
Börse als auch durch ein öffentliches Angebot, allenfalls auch außerbörslich
unter Berücksichtigung der Vorgaben des §47a AktG, bis zu maximal 10 % des
Grundkapitals der Gesellschaft, der Festsetzung des niedrigsten und höchstens
Gegenwertes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG, sowie zur Festsetzung der
Rückkaufbedingungen.

b)      die Ermächtigung des Vorstandes, erworbene eigene Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG einzuziehen (samt
Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen) oder wieder zu veräußern sowie
die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als
Zweck des Erwerbs gemäß §65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ausgeschlossen. 

c)      die außerbörsliche Veräußerung von maximal bis zu 337.500 erworbenen
eigenen Aktien gemäß § 65 Absatz 1b AktG in Verbindung mit § 153 Absatz 3 und 4
AktG zum Zwecke der Bedienung von Mitgliedern des Vorstands gewährten
Aktienoptionen, sohin zur außerbörslichen Veräußerung zum Zweck der Durchführung
des Programms für Aktienoptionen gemäß dem Aktienoptionsprogramm für den
Vorstand der Gesellschaft gemäß dem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft
veröffentlichten Bericht gemäß § 95 Absatz 6 AktG vom 21. Mai 2012, unter
Ausschluss des Bezugsrechts (des Wiederkaufrechts) der Aktionäre.

d)      die für die Dauer von maximal fünf Jahren ab Beschlussfassung gültige
Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1b AktG in Verbindung mit §§ 169
bis 171 AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts (des Wiederkaufrechts) der Aktionäre
zu beschließen.


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind ab 14. August 2012 auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:

* Geschäftsbericht 2012, beinhaltend:
  + IFRS-Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
  + Corporate Governance-Bericht,
  + Vorschlag für die Gewinnverwendung,
  + Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG,

* Jahresfinanzbericht, beinhaltend
  + UGB-Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht,

jeweils für das Geschäftsjahr 2011/2012;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten,
* Bericht des Vorstands zu TOP 6 - Erwerb eigener Aktien,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung. 

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 118 UND 119 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 24. August 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1239 Wien, Tenschertstraße 7, Abteilung Investor Relations, Mag. Dieter
Riedlinger-Baumgartner, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 5. September 2012 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 (1) 206 66 100 oder an 1239 Wien, Tenschertstraße 7,
Abteilung Investor Relations, Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner, oder per
E-Mail  riedlinger@staatsdruckerei.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis
der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen. 

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
1239 Wien, Tenschertstraße 7, Abteilung Investor Relations, Mag. Dieter
Riedlinger-Baumgartner, oder per Telefax an +43 (1) 206 66 100, übermittelt
werden.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 4.
September 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 11. September 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zu gehen muss.

Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten   Waldgasse 9
        2443 Stotzing

als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG oder

Per Telefax:    +43 (1) 8900 500 - 92 

Per E-Mail:  anmeldung.oesd@hauptversammlung.at
wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist.

Österreichische Staatsdruckerei Holding AG nimmt Depotbestätigungen und
Erklärungen gemäß §114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute
(SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege
(Telefax und E-Mail) eröffnet werden. 

Depotbestätigung gem. §10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes 
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000OESD0, 
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 4. September
2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 13. September 2012, 17.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten   Waldgasse 9
        2443 Stotzing

als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG oder

Per Telefax:    +43 (1) 8900 500 - 92 

Per E-Mail:  anmeldung.oesd@hauptversammlung.at
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Gleiches gilt für den Widerruf einer bereits erteilten und der Gesellschaft
übersandten Vollmacht.

Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.staatsdruckerei.at abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 

Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 7.500.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält am Tag der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 7.500.000.

ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 

Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung
und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben. 

Österreichische Staatsdruckerei Holding AG behält sich das Recht vor, die
Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Wien, im August 2012

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner
Chief Financial Officer
Tel.: +43/1/206 66-208
 
lackner@staatsdruckerei.at

Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner
Leiter Marketing & PR
Tel.: +43/1/206 66-600;
 
riedlinger@staatsdruckerei.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
             Tenschertstraße  7
             A-1239 Wien
Telefon:     +43 1 206 66
FAX:         +43 1 206 66 100
Email:        office@staatsdruckerei.at
WWW:      www.staatsdruckerei.at
Branche:     Verarbeitende Industrie
ISIN:        AT00000OESD0
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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