Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Einladung
zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Österreichische Staatsdruckerei Holding AG Wien, FN290506s ISIN AT00000OESD0 Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 2. ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG am Freitag, dem 14. September 2012, um 14.00 Uhr, in der Säulenhalle der Wiener Börse AG, Wallnerstraße 8, 1014 Wien. Tagesordnung * Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31. März 2012 samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des IFRS-Konzernabschlusses zum 31. März 2012 samt Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats gemäß §96 AktG. * Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011/12. * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12. * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12. * Wahl des Abschlussprüfers für den UGB-Jahresabschluss und den IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012/13. * Beschlussfassung über a) die für die Dauer von höchstens 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft sowohl über die Börse als auch durch ein öffentliches Angebot, allenfalls auch außerbörslich unter Berücksichtigung der Vorgaben des §47a AktG, bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, der Festsetzung des niedrigsten und höchstens Gegenwertes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG, sowie zur Festsetzung der Rückkaufbedingungen. b) die Ermächtigung des Vorstandes, erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG einzuziehen (samt Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen) oder wieder zu veräußern sowie die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs gemäß §65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ausgeschlossen. c) die außerbörsliche Veräußerung von maximal bis zu 337.500 erworbenen eigenen Aktien gemäß § 65 Absatz 1b AktG in Verbindung mit § 153 Absatz 3 und 4 AktG zum Zwecke der Bedienung von Mitgliedern des Vorstands gewährten Aktienoptionen, sohin zur außerbörslichen Veräußerung zum Zweck der Durchführung des Programms für Aktienoptionen gemäß dem Aktienoptionsprogramm für den Vorstand der Gesellschaft gemäß dem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft veröffentlichten Bericht gemäß § 95 Absatz 6 AktG vom 21. Mai 2012, unter Ausschluss des Bezugsrechts (des Wiederkaufrechts) der Aktionäre. d) die für die Dauer von maximal fünf Jahren ab Beschlussfassung gültige Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1b AktG in Verbindung mit §§ 169 bis 171 AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts (des Wiederkaufrechts) der Aktionäre zu beschließen. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind ab 14. August 2012 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: * Geschäftsbericht 2012, beinhaltend: + IFRS-Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, + Corporate Governance-Bericht, + Vorschlag für die Gewinnverwendung, + Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG, * Jahresfinanzbericht, beinhaltend + UGB-Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht, jeweils für das Geschäftsjahr 2011/2012; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten, * Bericht des Vorstands zu TOP 6 - Erwerb eigener Aktien, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 118 UND 119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 24. August 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1239 Wien, Tenschertstraße 7, Abteilung Investor Relations, Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 5. September 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 206 66 100 oder an 1239 Wien, Tenschertstraße 7, Abteilung Investor Relations, Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner, oder per E-Mail riedlinger@staatsdruckerei.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1239 Wien, Tenschertstraße 7, Abteilung Investor Relations, Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner, oder per Telefax an +43 (1) 206 66 100, übermittelt werden. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 4. September 2012 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 11. September 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss. Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH Boten Waldgasse 9 2443 Stotzing als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG oder Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92 Per E-Mail: anmeldung.oesd@hauptversammlung.at wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Österreichische Staatsdruckerei Holding AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß §114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Depotbestätigung gem. §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000OESD0, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 4. September 2012 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 13. September 2012, 17.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH Boten Waldgasse 9 2443 Stotzing als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG oder Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92 Per E-Mail: anmeldung.oesd@hauptversammlung.at wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Gleiches gilt für den Widerruf einer bereits erteilten und der Gesellschaft übersandten Vollmacht. Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §10a Abs. 3 AktG sinngemäß. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 7.500.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält am Tag der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 7.500.000. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben. Österreichische Staatsdruckerei Holding AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Wien, im August 2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: Mag. Helmut Lackner Chief Financial Officer Tel.: +43/1/206 66-208 lackner@staatsdruckerei.at Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner Leiter Marketing & PR Tel.: +43/1/206 66-600; riedlinger@staatsdruckerei.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG Tenschertstraße 7 A-1239 Wien Telefon: +43 1 206 66 FAX: +43 1 206 66 100 Email: office@staatsdruckerei.at WWW: www.staatsdruckerei.at Branche: Verarbeitende Industrie ISIN: AT00000OESD0 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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