Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
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zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- ISIN AT 00000OESD0 VERÖFFENTLICHUNG DES BESCHLUSSES DER 2. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG ÜBER DIE ERMÄCHTIGUNG DES VORSTANDS ZUM RÜCKERWERB EIGENER AKTIEN Die 2. Ordentliche Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG vom 14. September 2012 hat unter TOP 6 folgendes beschlossen: Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft ermächtigt, und zwar sowohl über die Börse als auch durch ein öffentliches Angebot, allenfalls auch außerbörslich unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 47a Aktiengesetz, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 10,-- (Euro zehn) und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 20,-- (Euro zwanzig) beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen, wobei der Aufsichtsrat ermächtigt wird, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung ergeben, zu beschließen, oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Gemäß § 65 Absatz 1b Aktiengesetz in Verbindung mit § 153 Absatz 3 und 4 Aktiengesetz ist, unbeschadet der Bestimmung des § 65 Absatz 1b letzter Satz Aktiengesetz, die Verwendung erworbener eigener Aktien zum Zwecke der Bedienung von Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft gewährten Aktienoptionen, sohin zur außerbörslichen Veräußerung zum Zweck der Durchführung des Programms für Aktienoptionen gemäß dem Aktienoptionsprogramm für den Vorstand der Gesellschaft entsprechend dem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft am 21. Mai 2012 veröffentlichten Bericht gemäß § 95 Absatz 6 Aktiengesetz, im Ausmaß von maximal bis zu 337.500 (dreihundertsiebenunddreißigtausendfünfhundert) Aktien gestattet, wobei diesfalls das Bezugsrecht (das Wiederkaufrecht) der Aktionäre ausgeschlossen ist. Schließlich wird der Vorstand für die Dauer von 5 (fünf) Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien gemäß § 65 Absatz 1b Aktiengesetz in Verbindung mit §§ 169 bis 171 Aktiengesetz auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, zu veräußern, wobei der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht (das Wiederkaufrecht) der Aktionäre ausschließen kann. DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG In der am 14. September 2012 stattgefundenen 2. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft wurde u. a. beschlossen, für das Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012 je Stückaktie eine Dividende von EUR 0,35 auszuschütten. Gemäß diesem Beschluss wird diese Dividende - abzüglich 25 % Kapitalertragssteuer, sofern nicht eine gesetzliche Ausnahme von der Einhebung der Kapitalertragssteuer vorgesehen ist - ab 28. September 2012 durch Gutschrift der depotführenden Banken ausbezahlt. Als Hauptzahlstelle fungiert die Erste Group Bank AG, 1010 Wien, Graben 21. Handel "ex Dividende" an der Wiener Börse: 19. September 2012 Wien, im September 2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: Mag. Helmut Lackner Chief Financial Officer Tel.: +43/1/206 66-208 lackner@staatsdruckerei.at Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner Leiter Marketing & PR Tel.: +43/1/206 66-600; riedlinger@staatsdruckerei.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG Tenschertstraße 7 A-1239 Wien Telefon: +43 1 206 66 FAX: +43 1 206 66 100 Email: office@staatsdruckerei.at WWW: www.staatsdruckerei.at Branche: Verarbeitende Industrie ISIN: AT00000OESD0 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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