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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Wien, FN 290506 s
ISIN AT00000OESD0

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 3. ordentlichen
Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG am Freitag, dem
12. Juli 2013, um 14.00 Uhr, in die Säulenhalle der Wiener Börse AG,
Wallnerstraße 8, 1014 Wien.

Tagesordnung


1. Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. März 2013 samt Anhang und Lagebericht,
des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses zum 31. März 2013 samt
Konzernanhang und -lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats gemäß § 96
AktG.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2012/13.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012/13.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012/13.

5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2013/14.



UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind ab 21. Juni 2013 auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:


Geschäftsbericht 2013, beinhaltend:
- IFRS-Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG,

Jahresfinanzbericht, beinhaltend
-UGB-Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht,

jeweils für das Geschäftsjahr 2012/2013;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 118 UND 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 21. Juni 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1239 Wien, Tenschertstraße 7, Abteilung Investor Relations, Mag. Dieter
Riedlinger-Baumgartner, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 3. Juli 2013 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 206 66 100 oder an 1239 Wien, Tenschertstraße 7, Abteilung
Investor Relations, Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner, oder per E-Mail 
riedlinger@staatsdruckerei.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
Post an 1239 Wien, Tenschertstraße 7, Abteilung Investor Relations, Mag. Dieter
Riedlinger-Baumgartner, oder per Telefax an +43 (1) 206 66 100, übermittelt
werden.


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung


Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 2. Juli
2013 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 9. Juli 2013
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.

Per Post oder Boten:
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Waldgasse 9
2443 Stotzing

als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG oder

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92

Per E-Mail:  anmeldung.oesd@hauptversammlung.at wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Österreichische Staatsdruckerei Holding AG nimmt Depotbestätigungen und
Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute
(SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege
(Telefax und E-Mail) eröffnet werden.


Depotbestätigung gem. § 10a AktG


Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
 - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
 - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
   natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
   juristischen Personen,
 - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000OESD0,
 - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 2. Juli 2013
beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 11. Juli 2013, 17.00 Uhr,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder Boten:
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Waldgasse 9
2443 Stotzing

als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG oder

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92

Per E-Mail:  anmeldung.oesd@hauptversammlung.at wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Gleiches gilt für den Widerruf einer bereits erteilten und der Gesellschaft
übersandten Vollmacht.

Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird
auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.staatsdruckerei.at abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.


Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte


Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 7.500.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält am Tag der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 7.500.000.

Zutritt zur Hauptversammlung

Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung
und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben.


Österreichische Staatsdruckerei Holding AG behält sich das Recht vor, die
Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Wien, im Juni 2013

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner
Chief Financial Officer
Tel.: +43/1/206 66-208
 
lackner@staatsdruckerei.at

Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner
Leiter Marketing & PR
Tel.: +43/1/206 66-600;
 
riedlinger@staatsdruckerei.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
             Tenschertstraße  7
             A-1239 Wien
Telefon:     +43 1 206 66
FAX:         +43 1 206 66 100
Email:        office@staatsdruckerei.at
WWW:      www.staatsdruckerei.at
Branche:     Verarbeitende Industrie
ISIN:        AT00000OESD0
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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