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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
FN 290506 s
ISIN AT00000OESD0^

Einberufung der 4. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG am Freitag, dem
11. Juli 2014, um 14.00 Uhr, in der Säulenhalle der Wiener Börse AG,
Wallnerstraße 8, 1014  Wien.

T a g e s o r d n u n g

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013/14.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das  
Geschäftsjahr 2013/14.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
   Geschäftsjahr 2013/14.

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
   2014/15.

6. Beschlussfassung über

a) die für die Dauer von höchstens 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung
an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie
Absatz 1a und 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft sowohl über die
Börse als auch durch ein öffentliches Angebot, allenfalls auch außerbörslich
unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 47a AktG, bis zu maximal 10 % des
Grundkapitals der Gesellschaft, der Festsetzung des niedrigsten und höchstens
Gegenwertes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG, sowie zur Festsetzung der
Rückkaufbedingungen, dies unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom
14.9.2012 zu TOP 6 erteilten Ermächtigung hinsichtlich des bisher nicht
ausgenützten Ausmaßes.

b) die Ermächtigung des Vorstandes, erworbene eigene Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG einzuziehen (samt
Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen) oder wieder zu veräußern sowie
die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als
Zweck des Erwerbs gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ausgeschlossen.

c) die außerbörsliche Veräußerung von maximal bis zu 225.000 erworbenen
eigenen Aktien gemäß § 65 Absatz 1b AktG in Verbindung mit § 153 Absatz 3 und 4
AktG zum Zwecke der Bedienung von Mitgliedern des Vorstands gewährten
Aktienoptionen, sohin zur außerbörslichen Veräußerung zum Zweck der Durchführung
des Programms für Aktienoptionen gemäß dem Aktienoptionsprogramm für den
Vorstand der Gesellschaft gemäß dem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft
veröffentlichten Bericht gemäß § 95 Absatz 6 AktG vom 21. Mai 2012, unter
Ausschluss des Bezugsrechts (des Wiederkaufrechts) der Aktionäre.

d) die für die Dauer von maximal fünf Jahren ab Beschlussfassung gültige
Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1b AktG in Verbindung mit §§ 169
bis 171 AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts(des Wiederkaufrechts) der Aktionäre zu
beschließen.

7. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat (Zuwahl)

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 20. Juni 2014 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at zugänglich (und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen):

· Geschäftsbericht 2013/14, beinhaltend:

o Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
o Corporate-Governance-Bericht,
o Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
o Vorschlag für die Gewinnverwendung,
o Bericht des Aufsichtsrats

· Jahresfinanzbericht 2013/14 beinhaltend:

o UGB-Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht
  jeweils für das Geschäftsjahr 2013/14;

· Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,
· Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und 
  § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 6 - Erwerb eigener Aktien,
· Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß 
  § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
· Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
· Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
· vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 20. Juni 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1239 Wien, Tenschertstraße 7, Mag. Helmut Lackner, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 2. Juli 2014 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 206 66 100 oder 1239 Wien, Tenschertstraße 7, 
Mag. Helmut Lackner, oder per E-Mail  lackner@staatsdruckerei.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
1239 Wien, Tenschertstraße 7, Mag. Helmut Lackner, oder per Telefax an +43 (1)
206 66 100 übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
vorgeschlagen werden.

Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 2. Juli 2014 in der oben angeführten
Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87
Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.staatsdruckerei.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 1. Juli
2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 8. Juli 2014 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder Boten 
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel

als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG oder

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92

Per E-Mail  anmeldung.oesd@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT00000OESD0 im Text
angeben

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),

· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
  natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei  
juristischen Personen,
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000OESD0,
· Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
· Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 1. Juli 2014
beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post oder Boten:
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92

Per E-Mail  anmeldung.oesd@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.staatsdruckerei.at abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 10. Juli 2014 bis
17.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 7.500.000, zerlegt in 7.500.000 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 112.500 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 7.387.500
Stück.

ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung
und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben.

Österreichische Staatsdruckerei Holding AG behält sich das Recht vor, die
Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Wien, im Juni 2014

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner                        
Chief Financial Officer   
Tel.: +43/1/206 66-208    
 
lackner@staatsdruckerei.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
             Tenschertstraße  7
             A-1239 Wien
Telefon:     +43 1 206 66
FAX:         +43 1 206 66 100
Email:        office@staatsdruckerei.at
WWW:      www.staatsdruckerei.at
Branche:     Verarbeitende Industrie
ISIN:        AT00000OESD0
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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  • 18.02.2014 – 10:31

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