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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG

                                  FN 290506 s
                               ISIN AT00000OESD0
                                        
                                  Einberufung
                      der 6. ordentlichen Hauptversammlung
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG am Donnerstag,
dem 14. Juli 2016, um 14.00 Uhr, in der Säulenhalle der Wiener Börse AG,
Wallnerstraße 8, 1014 Wien.

 
                                  Tagesordnung


1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht,                                                 
des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des vom Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2015/16.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

für das Ge­schäftsjahr 2015/16

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015/16

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016/17

6. Wahlen in den Aufsichtsrat
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 23. Juni 2016 auf der
Internetseite der Gesell­schaft unter www.staatsdruckerei.at bzw.
www.staatsdruckerei.at/hauptversammlung-2016 zugänglich:
·Geschäftsbericht 2015/16, beinhaltend:
   o  Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
   o  Corporate-Governance-Bericht,
   o  Vorschlag für die Gewinnverwendung,
   o  Bericht des Aufsichtsrats
·Jahresfinanzbericht 2015/16 beinhaltend:
   o  UGB-Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht
jeweils für das Geschäftsjahr 2015/16;
·Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,
·Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6
gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
·Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
·Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
·vollständiger Text dieser Einberufung.
 
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
 
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 23. Juni 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1239 Wien, Tenschertstraße 7, z.H. Mag. Helmut Lackner, zugeht. Jedem so
bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün­dung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbe­stätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Be­grün­dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätes­tens am 5. Juli 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 206 66 100 oder 1239 Wien, Tenschertstraße 7, z.H. Mag.
Helmut Lackner, oder per E-Mail  lackner@staatsdruckerei.at, wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärsei­genschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die zum Zeit­punkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übri­gen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
 
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vor­stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
1239 Wien, Tenschertstraße 7, z.H. Mag. Helmut Lackner, oder per Telefax an +43
(1) 206 66 100 übermittelt wer­den.
 
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge zu stellen.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 5. Juli 2016 in
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die
Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle
Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
 

Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.staatsdruckerei.at zugänglich.
 
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 4. Juli
2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spä­testens am 11. Juli 2016 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.


Per Post oder       HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten               Köppel 60
                    8242 St. Lorenzen am Wechsel
als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG oder
Per Telefax:        +43 (1) 8900 500 - 92
Per E-Mail           anmeldung.oesd@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbe­stäti­gung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzu­schließen ist
Per SWIFT           GIBAATWGGMS - Message Type MT598;
                    unbedingt ISIN AT00000OESD0 im Text angeben
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:


·Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),

·Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

·Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000OESD0,

·Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

·Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 4. Juli 2016
bezie­hen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen­genommen.
 
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt wer­den können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:


Per Post oder       HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten               Köppel 60
                    8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per Telefax:        +43 (1) 8900 500 - 92
Per E-Mail           anmeldung.oesd@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu­schließen ist
Persönlich          bei Registrierung zur Hauptversammlung
                    am Versammlungsort
 

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.staatsdruckerei.at abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 13. Juli 2016 bis
17.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
 

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Ge­sellschaft EUR 7.500.000, zerlegt in 7.500.000 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 225.000 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 7.275.000
Stück.
 
Zutritt zur Hauptversammlung
Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung
und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben.
Österreichische Staatsdruckerei Holding AG behält sich das Recht vor, die
Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
 
Wien, im Juni 2016
 
                                  Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner                        
Chief Financial Officer   
Tel.: +43/1/206 66-208     
lackner@staatsdruckerei.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
             Tenschertstraße  7
             A-1239 Wien
Telefon:     +43 1 206 66
FAX:         +43 1 206 66 100
Email:        office@staatsdruckerei.at
WWW:      www.staatsdruckerei.at
Branche:     Verarbeitende Industrie
ISIN:        AT00000OESD0
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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