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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Sprühanwendungen gegen Eichenprozessionsspinner bewerten
Exposition von Beschäftigten und unbeteiligten Dritten ermittelt

Dortmund (ots)

Die Raupe des Eichenprozessionsspinners produziert in ihren Brennhaaren ein starkes Nesselgift. Daher müssen die Larven dieses Schmetterlings oft bekämpft werden, wenn sie Eichen in Wohngebieten oder öffentlich zugänglichen Bereichen befallen. Dies kann durch das Versprühen entsprechender Mittel erfolgen. Jedoch standen bislang keine Daten für diese biozide Anwendung zur Verfügung, um Risiken für die Beschäftigten und unbeteiligte Dritte abschätzen zu können. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schloss diese Lücke. In Feldstudien untersuchte sie, wie stark Beschäftigte oder unbeteiligte Dritte bei Sprühanwendungen den verwendeten Wirkstoffen ausgesetzt sind. Der Bericht "Vergleichende Untersuchung zur Exposition von Arbeitnehmern und Dritten bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Sprühanwendungen" ist jetzt erschienen. Während unbeteiligte Dritte bei ausreichendem Abstand vergleichsweise gering exponiert sind, sind die Anwender besonders dann stärker belastet, wenn sie das Mittel handgeführt statt mit einer Sprühkanone versprühen. Anhand der Daten wurde ein zuverlässiges Modell entwickelt, das bei der Zulassung von Biozidprodukten eingesetzt wird.

Der Eichenprozessionsspinner befällt Eichen, die sich auch in der Nähe von Wohngebieten und öffentlichen Bereichen wie Parks oder Alleen befinden können. Ab dem dritten Larvenstadium entwickeln seine Raupen Brennhaare, die das starke Nesselgift Thaumetopoein enthalten. Der Kontakt mit den Brennhaaren führt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Hautirritationen, Atembeschwerden oder pseudoallergischen Reaktionen. Vor dem dritten Larvenstadium können die Raupen per Sprühanwendung mit Insektiziden bekämpft werden.

Erfolgt die Bekämpfung des Spinners mit Insektiziden zum Schutz des Menschen, greift die europäische Biozidverordnung. Dabei dürfen in der Europäischen Union zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt nur Biozidprodukte verwendet werden, wenn ihre sichere Verwendung geprüft und sie zugelassen wurden. Im Zulassungsverfahren für Biozidprodukte erfolgt deshalb eine Risikobewertung, die auf einer Expositionsabschätzung beruht. Das BAuA-Projekt schloss eine Datenlücke, da Expositionsdaten im Bereich der bioziden Anwendung bislang fehlten. Dazu begleitete die BAuA drei schädlingsbekämpfende Firmen und führte Messungen bei der Ausbringung der Mittel durch. Die Sprühanwendung erfolgte dabei mit handgeführten Motorsprühgeräten oder mit Sprühkanonen. Die Messungen erfassten, wie stark die Beschäftigten dem Wirkstoff über die Haut und die Atemwege ausgesetzt waren. Sie berücksichtigten alle mit den Anwendungen zusammenhängenden Tätigkeiten, die von der Zubereitung der Sprühbrühe über die Anwendung bis hin zur Reinigung der Geräte reichen.

Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Beschäftigten bei der Arbeit mit einem Motorsprühgerät stärker dem Sprühnebel ausgesetzt sind als bei der Arbeit mit einer Sprühkanone, bei der sie sich während der Ausbringung in der Fahrerkabine befinden. Bei beiden Anwendungsverfahren kommen die Anwender jedoch schon während des Ansetzens der Sprühbrühe und dem Befüllen des Tanks mit dem Wirkstoff in Berührung. Unbeteiligte Dritte sind im Vergleich zu Anwendern deutlich niedriger belastet, wenn sie sich in einem Abstand von mehr als fünf Metern zum Sprühnebel befinden.

Durch systematische Auswertung der Messergebnisse wurde eine Datenbasis geschaffen, mit der die Risiken von Beschäftigten und unbeteiligten Dritten bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch Sprühanwendungen bewertet werden können. Dies ist eine wichtige Voraussetzung sowohl für die Zulassung von Biozidprodukten als auch für die Festlegung passgerechter Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und unbeteiligter Dritter.

"Vergleichende Untersuchung zur Exposition von Arbeitnehmern und Dritten bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Sprühanwendungen"; Anja Schäferhenrich, Anja Baumgärtel, Michael Roitzsch, Frank Burgmann, Katrin Ludwig-Fischer, Claudia Großkopf, Thomas Göen, Ralf Hebisch, Urs Schlüter; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017; 176 Seiten; DOI: 10.21934/baua:bericht2017071. Den Bericht gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen. Aufgrund seiner Bedeutung für die Risikobewertung im europäischen Biozidverfahren wurde auch eine englische Fassung veröffentlicht.

Direkter Link: www.baua.de/dok/8719756, englische Fassung www.baua.de/dok/8728690

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de

Pressekontakt:

Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
E-Mail: presse@baua.bund.de
www.baua.de

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