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Maßgebliche Änderungen für Energiemanagementsysteme

Main (ots)

Ab 14. Oktober 2017 greift im Rahmen der Zertifizierung für Energiemanagementsysteme (EnMS) nach ISO 50001 die neue Akkreditierungsnorm ISO 50003:2014. Sie regelt, zusätzlich zu den Anforderungen von ISO 17021:2015, die Anforderungen an Zertifizierungsgesellschaften wie der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS GmbH), die EnMS auditieren und zertifizieren. Die Anforderungen von ISO 50003:2014 beeinflussen jedoch indirekt auch Unternehmen, insbesondere bei der Ermittlung der Auditdauer und der Nachweisführung zur fortlaufenden Leistungsverbesserung.

Basis für die Berechnung der Auditdauer ist zukünftig, neben den bisherigen Angaben zu den jährlichen Energieverbräuchen, auch die Anzahl der eingesetzten Energiequellen und der wesentlichen Energieeinsätze. Zudem wird auch die Summe des "EnMS-wirksamen Personals" anstelle der Gesamtmitarbeiterzahl für das Ermitteln der Audittage zu Grunde gelegt. Darüber hinaus wird ab sofort ein Auditnachweis über die fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung durch messbare Ergebnisse hinsichtlich der Energieeffizienz, des Energieeinsatzes oder des Energieverbrauchs bei anstehenden Erst- und Rezertifizierungsaudits eingefordert.

Welche Fristen gilt es zu beachten?

Bis zum 14. Oktober 2017 müssen sich alle Zertifizierungsgesellschaften nach der neuen Akkreditierungsgrundlage durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS GmbH) akkreditieren lassen. Die DQS GmbH hat ihre Akkreditierung bereits am 9. Juni 2017 erhalten. Seit diesem Zeitpunkt werden alle Erst- und Rezertifizierungsverfahren auf die neue Akkreditierungsgrundlage ISO 50003:2014 umgestellt. Alle weiteren ISO 50001-Verfahren werden nach einer dreijährigen Übergangszeit bis spätestens 8. Juni 2020 auf das neue Zertifizierungsverfahren geändert. Alle Zertifizierungen nach ISO 50001, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht auf Grundlage von ISO 50003:2014 durchgeführt wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Bereits laufende Verfahren, die sich in einem Überwachungs-Zyklus befinden - und deren Rezertifizierung noch auf Basis der alten Grundlagen stattgefunden hat - sind bis zur nächsten Rezertifizierung nicht von dieser Neuregelung betroffen, müssen diese aber gegebenenfalls vorziehen, um den 8. Juni 2020 nicht zu überschreiten.

Weitere Informationen zur neuen Akkreditierungsgrundlage und zur Ermittlung des Auditaufwandes finden Sie unter http://bit.ly/ISO50003

DQS GmbH - Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen

Die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) wurde 1985 als Deutschlands erste und weltweit dritte Managementsystem-Zertifizierungsstelle durch DGQ (Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V.) und DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) gegründet. Neben den Gründungsgesellschaftern sind auch das US-amerikanische Unternehmen Underwriters Laboratories sowie die deutschen Industrieverbände HDB, Spectaris, VDMA und ZVEI an der DQS beteiligt.

Das Unternehmen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main fokussiert als einziger großer Zertifizierer die Auditierung und Zertifizierung von Managementsystemen und Prozessen in Unternehmen und Organisationen. Mit über 3.200 Mitarbeitern - davon rund 2.500 Auditoren - erzielt die Gruppe 2016 einen Jahresumsatz von rund 125 Millionen Euro.

Weltweit zählt die DQS mit über 80 Geschäftsstellen in mehr als 60 Ländern und 58.000 zertifizierten Standorten zu den Führenden der Zertifizierungsbranche. Die rund 20.000 Kunden aus über 130 Ländern repräsentieren alle Branchen: Schwerpunkte bilden die Bereiche Automotive, Elektrotechnik, Maschinenbau, Metallindustrie, Chemische Industrie, Dienstleistung, Lebensmittel, Gesundheits- und Sozialwesen, Luft- und Raumfahrt und Telekommunikation.

Pressekontakt:

Matthias Vogel
Leiter Marketing & Communication
DQS GmbH

August-Schanz-Straße 21
60433 Frankfurt am Main

Tel.: 069 95427-287
E-Mail: matthias.vogel@dqs.de

www.dqs.de

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