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Hausbau: Noch im laufenden Jahr beginnen?

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Ein "Winterbau" stellt besondere Herausforderungen

Wenn die Finanzierung für den Neubau eines Hauses geklärt, das Grundstück vorbereitet und der Vertrag mit dem Bauunternehmen unter Dach und Fach ist, können die meisten Bauherren den Baubeginn kaum erwarten. Doch im Herbst stellt sich die Frage: Was spricht für einen Baubeginn noch im laufenden Jahr, und was spricht dafür, bis zum nächsten Frühjahr zu warten? In manchen Fällen kann ein früher Baubeginn sinnvoll sein, zum Beispiel wegen Kündigungsfristen der bisherigen Wohnung oder um finanzielle Belastungen für Miete plus Baudarlehen zu vermeiden. Laut der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) sollte man vor allem auf vier Punkte achten.

1. Bereitstellungszinsen: Können vor Baubeginn anfallen

In der Regel verlangen Banken nicht nur Zinsen für ausgezahlte Darlehen, sondern schon zuvor "Bereitstellungszinsen". Sie werden dafür erhoben, dass die Bank das zugesagte Darlehen bereithält und damit nicht anderweitig wirtschaften kann. Ein früher Baubeginn ist sinnvoll, um diese Zinsen zu vermeiden. Viele Banken räumen auch eine bereitstellungszinsfreie Zeit ein, deren Dauer in manchen Fällen bis zu 15 Monaten dauern kann. Es lohnt sich, beim Vergleich von Darlehensangeboten auf diesen Aspekt zu achten, der Zusatzkosten vermeiden kann.

2. Sicherheit: Guter Schutz für die Baustelle

Viele moderne Baustoffe lassen sich bei Temperaturen bis zu fünf Grad plus noch gut verarbeiten, darunter kann es zu Schäden kommen. Wichtig sind auf der Winterbaustelle besondere Sicherheitsvorkehrungen, zum Beispiel ein guter Schutz gegen Nässe von oben oder eine Beheizung. Ist die normale Hausheizung noch nicht fertiggestellt, können Bautrockner eine Alternative sein - doch Vorsicht vor den hohen Stromkosten. Wärme ist zur Bautrocknung und zur Vermeidung von Schimmelschäden wichtig, denn Baustoffe wie Putz und Estrich bringen viel Feuchtigkeit ein. Gegebenenfalls sollte man die Planungen des Bauunternehmens von einem unabhängigen Fachmann, zum Beispiel einem BSB-Bauherrenberater, begutachten lassen.

3. Bauzeit: Spielraum einplanen

Bei einem Bau in der kalten Jahreszeit sollte die Bauzeit großzügiger geplant werden als in den wärmeren Monaten. Grundsätzlich sollten Arbeiten bei Temperaturen unter fünf Grad ruhen. Wer hier aufs Tempo drückt, riskiert langfristige Schäden an der Bausubstanz.

4. Erfahrenen Baupartner auswählen

Gute Bauunternehmen kennen die besonderen Anforderungen an das Bauen im Winter. Wenn der Baupartner eine sehr kurze Bauzeit verspricht und keinerlei Zusatzkosten gegenüber einem Sommerbau einplant, sollte man kritisch und vorsichtig sein. Auch hier kann der Rat eines unabhängigen Sachverständigen weiterhelfen. Auf www.bsb-ev.de finden Bauinteressierte Adressen von Bauherrenberatern und weitere Informationen.

Alle Bilder stehen Ihnen in voller Druckauflösung für die redaktionelle Verwendung zum Download zur Verfügung: www.bsb-ev.de/presseservice/servicebeitraege/

Ihr Ansprechpartner
Erik Stange 

Bauherren-Schutzbund e.V.
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Tel. 030 400339 502
Fax 030 400339 512
E-Mail:  office@bsb-ev.de 
www.bsb-ev.de 

Vereinsregister-Nr.  15 743 NZ
Amtsgericht Charlottenburg
1.Vorsitzender: Peter Mauel
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