Teilung der Maklerkosten nicht genug - Bauherren müssen nachhaltig entlastet werden
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Berlin. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Nebenkosten beim Immobilienerwerb zu senken. Eine deutschlandweite Teilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer, wie kürzlich vom Bundestag beschlossen, könne aber höchstens ein Schritt in die richtige Richtung sein. Für eine nachhaltige Entlastung reiche diese Maßnahme nicht aus. Erleichterungen bei der Grunderwerbssteuer könnten hingegen Corona bedingten Belastungen der Verbraucher bei Immobilienkäufen entgegenwirken.
Maklerkosten könnten eingepreist werden
Bisher haben Immobilienkäufer in den meisten Bundesländer die Maklerkosten vollständig getragen. Das neue Gesetz sorgt nun dafür, dass Käufer und Verkäufer sie zu gleichen Anteilen zahlen. Die Regelung kann Erwerber damit um bis zu 3 Prozent des Kaufpreises entlasten - zumindest theoretisch. "Die Gefahr besteht, dass Verkäufer die zusätzlichen Kosten auf den Kaufpreis aufschlagen. Dieser Mitnahmeeffekt konnte besonders in den Ballungsregionen auch auf Seiten der Unternehmen beim Baukindergeld beobachtet werden", sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Aus diesem Grund profitieren Käufer auch nicht von mehr Transparenz beim Vertragsabschluss, wie von Seiten der Bundesregierung erhofft. Denn es sei nie klar, ob die Maklerprovision im Vorfeld auf die Kaufsumme aufgeschlagen wurde, so Verbraucherschützer Becker.
Senkung der Grunderwerbssteuer effektive Entlastung
Um nachhaltig den Immobilienerwerb für Verbraucher bezahlbarer zu machen, schlägt der Verbraucherschutzverband stattdessen eine Reform der Grunderwerbssteuer vor. Sie wird seit 2006 von den Bundesländern festgelegt und hat seit 2010 für ein dreifaches Steueraufkommen in diesem Bereich gesorgt. Je nach Region werden bis zu 6,5 Prozent der Kaufsumme als Steuer fällig. "Die Länder haben durch die stetige Erhöhung der Grunderwerbssteuer deutlich vom Immobilienboom profitiert", so Becker. "Eine Steuersenkung wäre ein wichtiges Signal, um gerade in Zeiten der Corona-Krise für Stabilität zu sorgen und Verbraucher beim Immobilienkauf besser zu unterstützen." Nur mit langfristigen Förderungen könne das Ziel erreicht werden, die Wohneigentumsquote zu erhöhen und somit neuen Wohnraum zu schaffen. Andernfalls drohe die Gefahr, dass potentielle Häuslebauer ihr Investitionsvorhaben auf unbestimmte Zeit verschieben müssen.
Ihr Ansprechpartner Erik Stange Pressesprecher Bauherren-Schutzbund e.V. Brückenstraße 6 10179 Berlin Tel. 030 400339 502 Fax 030 400339 512 E-Mail: presse@bsb-ev.de www.bsb-ev.de Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ Amtsgericht Charlottenburg Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz