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Vorzeitiger Stopp des Baukindergeldes belastet Bauherren weiter schwer

Laut Erfahrungen des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) klagen Verbraucher:innen, deren Hausbau sich im vergangenen Jahr verzögert hat, weiterhin über das vorzeitige Aus des Baukindergelds. Ein adäquater Förderersatz ist nicht in Sicht.

Das Baukindergeld half jungen Familien mit mittleren Einkommen in Zeiten steigender Baukosten sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Mit Beschluss des Bundesbauministeriums endete das Programm Ende 2022 – ein Jahr früher als ursprünglich geplant. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kennt die Probleme, die aus dem vorzeitigen Förderstopp entstanden sind: „Unsere Mitglieder berichten davon, dass ihnen der Wegfall des Direktzuschusses ein großes Loch in die Finanzierung gerissen hat. Sie hatten das Baukindergeld als festen Bestandteil in ihre Finanzierung eingeplant.“ Mindestens 12.000 Euro erhielten Familien mit Kind und einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro. Viele Banken erkannten das Baukindergeld als Eigenkapital bei der Finanzierung an. Doch dieser Betrag fällt nun bei vielen unerwartet weg.

Beim Baukindergeld galten mehrere Fristen. Antragsberechtigt waren Familien, deren Bauvorhaben und Kaufimmobilien zwischen 2018 und März 2021 genehmigt bzw. notariell beurkundet wurden. Der eigentliche Antrag konnte dann nach dem Einzug gestellt werden. Die Deadline reichte nun jedoch nur bis Ende 2022 – und nicht wie ursprünglich geplant bis Ende 2023. „Besonders Familien, deren Bau sich unverschuldet aufgrund widriger Umstände im letzten Jahr verzögert hat und die nicht wie geplant fertig geworden sind, stehen nun mit leeren Händen da“, sagt Becker. Lange Bauzeitverzögerungen von bis zu einem Jahr waren in den letzten Jahren keine Ausnahme, so der Verbraucherschützer. „Die Regierung hat diesen Menschen einen wichtigen Teil ihrer Immobilienfinanzierung unerwartet weggestrichen.“

Das vorzeitige Förder-Aus hat ein Loch in die Taschen der Verbraucher:innen gerissen. Becker stellt fest: „Das überraschende Ende des Baukindergeldes reiht sich in ein Vorgehen ein, das Verlässlichkeit in der Bauförderpolitik vermissen lässt. Nach den abrupten Förderstopps im vergangenen Jahr gibt es aktuell keine spürbare Hilfe für Bauherren. Viele resignieren angesichts der schwierigen Situation und geben ihre Pläne auf, Wohneigentum für sich zu bilden.“ Die aktuellen Förderpläne der Bundesregierung werden durch praxisferne Anforderungen sehr wahrscheinlich keine Breitenwirkung entfalten können. Zudem handle es sich bei der Neubauförderung für Selbstnutzer um zinsverbilligte Darlehen, die ohne Tilgungszuschüsse ausgestattet sind. Diese werden nur dem genossenschaftlichen Bauen, unabhängig von Einkommenshöhen der Antragssteller, zugestanden. Becker mahnt zum Umdenken: „Wenn nicht schnell eine Kurskorrektur mit mehr politischer Initiative für das Wohneigentum erfolgt, werden die wohnpolitischen Ziele auch im dritten Regierungsjahr in Folge scheitern.“

Ihr Ansprechpartner
Erik Stange
Pressesprecher

Bauherren-Schutzbund e.V.
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Tel. 030 400339 502
Fax 030 400339 512
E-Mail:  presse@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de

Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ
Amtsgericht Charlottenburg
Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz
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