Oft unterschätzt: die Bauabnahme und ihre Folgen
Berlin. Die Bauabnahme stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu den eigenen vier Wänden dar. Sie markiert nicht nur die bevorstehende Möglichkeit des Einzugs, sondern hat auch eine erhebliche rechtliche Bedeutung. Dennoch wird die Tragweite der Bauabnahme von vielen Bauherren unterschätzt, warnen die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB).
Mit der Bauabnahme akzeptiert der Bauherr die erbrachte Leistung und bestätigt damit, dass das Bauwerk vertragsgemäß erstellt wurde. Ab dem Tag der Abnahme geht das Risiko für Beschädigungen oder Zerstörungen der Bauleistung durch äußere Einflüsse wie Sturm oder Vandalismus vom Bauunternehmer auf den Bauherrn über. Zudem ändert sich die Beweislast: Nun muss der Bauherr nachweisen, dass ein Mangel vorliegt, den er nicht zu verantworten hat.
Die Bauabnahme markiert auch den Beginn der fünfjährigen Gewährleistungsfrist, während der Bauherren Ansprüche wegen Mängeln geltend machen können. Zudem berechtigt die Abnahme den Bauunternehmer dazu, seine Schlussrechnung zu stellen.
Bauherren sollten die Abnahme daher nicht auf die leichte Schulter nehmen. Am besten lassen sie die erbrachte Leistung im Vorfeld von einem unabhängigen Sachverständigen auf mögliche Mängel prüfen.
Ihr Ansprechpartner Erik Stange Pressesprecher Bauherren-Schutzbund e.V. Brückenstraße 6 10179 Berlin Tel. 030 400339 502 Fax 030 400339 512 E-Mail: presse@bsb-ev.de www.bsb-ev.de Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ Amtsgericht Charlottenburg Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz