Statement: Verbraucherschützer sind erschüttert über Kürzungen bei der Energieberatung
Berlin. Die Bundesregierung hat kurzfristig mitgeteilt, dass ab Mittwoch, 07.08.2024 die Förderung der Energieberatung gekürzt wird. Verbraucher sind wieder einmal überrascht, verunsichert und verärgert.
Für Verbraucher bedeutet die Kürzung, dass sie nur noch maximal 50 Prozent der bisherigen Zuschussbeträge bei gleichzeitiger Kürzung der förderfähigen Kosten erwarten können. Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) äußert sich zu den Kürzungen:
„Das Fundament jeder sinnvollen und erfolgreichen energetischen Modernisierung ist eine qualifizierte Energieberatung. Die wieder einmal kurzfristig angekündigte Kürzungsmaßnahme der Bundesregierung ist erschütternd. Planbarkeit gibt es nicht mehr. Verbraucher bleiben verunsichert zurück und verzichten im Zweifel auf eine fachliche Beratung. Die Folge werden viele uneffektive, teure oder einfach falsche Sanierungsmaßnahmen sein. Die Sanierungsquote liegt weit hinter dem Ziel von zwei Prozent zurück. Warum dann, trotz einer guten Nachfrage nach energetischer Beratung, hier gekürzt wird, ist nicht nachvollziehbar. Etwaige Mehrausgaben für die Beratungsförderung könnten beispielsweise durch Umschichtung nicht abgerufener Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude aus dem letzten Jahr kompensiert werden. Ständig werden von Bauherren und Immobilienbesitzern mehr Investitionen in Energieeffizienz gefordert und gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen verschlechtert. So kann der Umbau des Gebäudebestandes nicht gelingen.“
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