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Die Bauabnahme: Tipps und Webinarhinweis

Berlin. Das Jahresende ist erfahrungsgemäß die Zeit, in der viele Bauherren die Fertigstellung ihres Bauprojekts feiern können. Doch gerade jetzt, wenn der Schlüssel übergeben wird, ist Vorsicht geboten. Die Bauabnahme ist ein entscheidender Meilenstein: Mit ihr bestätigen Bauherren nicht nur die Mängelfreiheit und Fertigstellung des Baus, sondern sie leitet auch wichtige vertragliche Folgen ein. Die Gewährleistungsfrist beginnt und der Bauunternehmer darf die Schlussrechnung stellen. Umso wichtiger ist es, bei der Abnahme gründlich vorzugehen, rät Erik Stange, Sprecher des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB).

Die Verbraucherschutzorganisation rät: Bereiten Sie die Bauabnahme sorgfältig vor. Eine Vorbegehung mit einem unabhängigen Bausachverständigen ist unverzichtbar. Dabei sollten offene Restleistungen und mögliche Mängel detailliert dokumentiert werden. Nutzen Sie bei der Bauabnahme ein kleinteiliges Abnahmeprotokoll und achten Sie darauf, dass alle Beteiligten es unterschreiben. Fordern Sie zudem alle vereinbarten Bauunterlagen und technischen Nachweise ein – diese Dokumente sichern Ihre Rechte bei späteren Streitigkeiten.

Ein weiterer Tipp: Sollten Sie vor der offiziellen Bauabnahme in das neue Haus einziehen wollen, stellen Sie unbedingt schriftlich klar, dass dies keine Abnahme darstellt.

Mehr Informationen und die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zu klären, bietet ein kostenloses Webinar des BSB am 27.11., 19 - 20 Uhr. Hierin klärt ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, worauf Verbraucher und Verbraucherinnen bei der Bauabnahme achten müssen. Melden Sie sich jetzt an – die Teilnahme ist kostenlos.

Ihr Ansprechpartner
Erik Stange
Pressesprecher

Bauherren-Schutzbund e.V.
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Tel. 030 400339 502
Fax 030 400339 512
E-Mail:  presse@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de

Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ
Amtsgericht Charlottenburg
Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz
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