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Internationaler Verbrauchertag: Bauherren-Schutzbund fordert stärkeren Verbraucherschutz bei Bauträgergeschäften

Berlin. Anlässlich des Internationalen Verbrauchertages am 15. März fordert der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) eine grundlegende Reform des Bauträgervertragsrechts. Der Verbraucherschutz beim Kauf von Wohnimmobilien vom Bauträger sei unzureichend – mit teils gravierenden Folgen für die Käufer. Eine neue Bundesregierung müsse daher dringend handeln und den Schutz der Verbraucher bei verschleppten Bauträgergeschäften deutlich verbessern.

„Wer heute eine Immobilie vom Bauträger kauft, geht enorme finanzielle Risiken ein ohne ausreichende rechtliche Absicherung“, kritisiert BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Hintergrund ist die besonderen Vertragsgestaltung: Beim Bauträgervertrag kaufen Verbraucher Haus oder Wohnung inklusive Grundstück direkt vom Bauträger, Bau und Grundstückskauf sind in einem Vertrag gebündelt. Beim privaten Hausbau auf eigenem Grundstück gehört das Grundstück dem Bauherrn, der selbst ein Bauunternehmen beauftragt. Dabei gilt ein besserer Verbraucherschutz, etwa mit Rücktrittsrechten bei Insolvenz. Diese fehlen beim Bauträgervertrag weitgehend.

Besonders in Zeiten steigender Bauträgerinsolvenzen offenbaren sich die Schwächen des geltenden Rechts. Kommt es zum Baustillstand oder zur Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers, geraten Verbraucher schnell in existenzielle Notlagen. Es fehlen insbesondere wirksame Mechanismen zur Rückabwicklung. Die Folge: Käufern drohen langwierige Rechtsstreitigkeiten mit gravierenden Folgen und einer kaum tragbaren Doppelbelastung aus Finanzierungslöchern und unbewohnbarer Bauruine.

„Es ist höchste Zeit, dass das Bauträgervertragsrecht den tatsächlichen Risiken in der Praxis gerecht wird“, so Becker weiter. „Wir brauchen eine gesetzliche Rückabwicklungssicherheit für Verbraucher. Nur so lassen sich lange Rechtsstreitigkeiten und finanzielle Schäden vermeiden.“

Der BSB betont: Wohnungskäufer leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Wohnraummangels. Ihr Engagement darf nicht länger durch rechtliche Unsicherheiten und strukturelle Nachteile erschwert werden. „Wer in eine Wohnung investiert, investiert in die eigene Zukunft – und in die Zukunft der Gesellschaft. Deshalb muss der Gesetzgeber endlich handeln und den Verbraucherschutz beim Bauträgervertrag wirksam stärken“, fordert Becker.

Ihr Ansprechpartner
Erik Stange
Pressesprecher

Bauherren-Schutzbund e.V.
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Tel. 030 400339 502
Fax 030 400339 512
E-Mail:  presse@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de

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Amtsgericht Charlottenburg
Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz
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