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PROKON - Jetzt Interessengemeinschaft beitreten

Lahr (ots)

Der "amtliche Startschuss" im Insolvenzfall PROKON wurde am 01.05.2014 abgegeben. Für PROKON-Anleger bedeutet dies, dass sie nun an einem Insolvenzverfahren teilnehmen werden. Diese Erfahrung wird für nicht wenige Anleger vollkommen neu sein. In erster Linie fragen sich die Anleger natürlich, was auf sie zukommen wird und um was sie sich kümmern müssen. Zunächst sollten die Genussrechte-Inhaber bestimmte Fristen im Auge behalten. So müssen die Forderungen bis zum 15.09.2014 angemeldet sein. Doch warum müssen Anleger sich hierum kümmern? Und betrifft dies alle Anleger oder nur bestimmte Gruppen?

In einem Insolvenzverfahren müssen die Gläubiger ihre Forderungen anmelden, um diese in das Verfahren einzubringen. Ohne Anmeldung bleiben Forderungen außen vor. Im Fall PROKON zählen die Genussscheininhaber zu den Gläubigern. Anleger müssen beachten, dass auch solche Forderungen anzumelden sind, die eigentlich noch gar nicht fällig sind. Daher betrifft die Forderungsanmeldung auch PROKON-Genussscheine, die erst später zur Rückzahlung anstehen würden oder nicht gekündigt wurden.

Doch auch aus einem weiteren Grund sollte PROKON-Anleger die weitere Entwicklung verfolgen. Ein Insolvenzverfahren kann in seinem Verlauf gestaltet werden und sich weiterentwickeln. So sollen beispielsweise in der am 22.07.2014 stattfindenden Gläubigerversammlung unter anderem verschiedene wegweisende Beschlüsse gefasst werden, die den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens beeinflussen.

Es kommt in den kommenden Wochen Einiges auf die Anleger zu. Wenn Anleger hierbei Unterstützung wünschen, sollten sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen können dies bieten: der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist auch als Insolvenzverwalter tätig; Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen der PROKON-Genussrechte.

http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de/

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Kollegen
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 0 78 21/92 37 68 - 0

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