Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
VW neuer CO2 Skandal - Was Autobesitzer jetzt beachten müssen
Lahr (ots)
Am 03.11.2015 ist es zu einer weiteren Horrornachricht von Volkswagen gekommen: Laut den eigenen Angaben von VW soll es Unregelmäßigkeiten bei den CO²-Werten bei 800.000 Fahrzeugen geben. Der VW-Konzern gibt zu, dass bei der CO²-Zertifizierung einiger Fahrzeugmodelle zu niedrige CO²- und damit auch Verbrauchsangaben festgestellt wurden. Betroffen seien ganz überwiegend Fahrzeuge mit Dieselmotoren, es gehe jedoch auch um Autos der Typen Polo, Golf und Passat mit Benzinmotoren. Bei Audi seien A1- und A3-Modelle betroffen, bei Skoda der Octavia und bei Seat der Leon und der Ibiza. Betroffen sein sollen hauptsächliche Dieselmotoren, aber auch Benzinmotoren.
Der VW-Konzern räumt Betrug bei der Typenzulassung ein. Betroffen sind vor allem die Blue-Motion-Modelle. VW gesteht ein, dass von der Motorabteilung die Verbrauchswerte zu niedrig angegeben wurden. Mit diesen Werten hätten die Fahrzeuge ihre Typenzulassung erhalten. Als Beispiel nennt die FAZ-Online ein Golf Bluemotion, der mit 90g CO²/km angegeben ist und tatsächlich mehr als 100g ausstößt.
Es ist ein weiterer Skandal bei VW. Nunmehr wurde nicht nur manipulative Software eingesetzt, sondern es wurde bewusst betrogen durch falsche Angaben der Verbrauchswerte und es CO² Ausstoßes. Betrachtet man sich das oben genannte Beispiel des Golf Bluemotion liegt der wahre CO²-Verbrauch mehr als 10% über den betrügerischen Angaben. Wenn ein Fahrzeug mehr CO² ausstößt, verbraucht es auch dementsprechend mehr Sprit. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Fahrzeuge im oben genannten Beispiel mehr als 10% Sprit mehr als angegeben benötigen. Gerade Kunden, die einen PKW Bluemotion von VW erworben haben, legen besonderen Wert auf Sparsamkeit und geringen CO²-Ausstoß. Offensichtlich wurden diese Autokäufer bewusst geschädigt und betrogen vom VW-Konzern.
Dies sollten Autokäufer jedoch nicht auf sich sitzen lassen. Ihnen stehen zahlreiche Rechte zu. So hat der Bundesgerichtshof bereits am 08.05.2007 entschieden unter dem Aktenzeichen VIII ZR 19/05, dass dann, wenn der Benzinverbrauch höher als 10% über den Angaben des Herstellers liegt, ein Rücktritt vom Kaufvertrag ohne weiteres möglich ist. Auch das OLG Hamm hat dies mit Urteil vom 7. Februar 2013, Aktenzeichen I-28 U 94/12 bestätigt. Es liegt zu dieser Rechtsfrage also bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor. Dort lag aber noch nicht einmal ein Betrug vor. In dem Fall von VW ist es den Kunden nicht zuzumuten, diesen Betrug hinzunehmen. Es wird deshalb bereits aufgrund der Falschangaben ein Rücktritt möglich sein.
Kunden, die von dem Betrug durch VW betroffen sind, können daher sofort ihre Rechte geltend machen und vom Kaufvertrag zurück treten. Zu berücksichtigen ist, dass eine Verjährungsfrist greift, mit der die Ansprüche verjähren können. PKW-Geschädigte sollten daher nicht zögern und umgehend tätig werden.
Bei der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, haben sich bereits einige Tausend PKW-Geschädigte des Dieselskandals gemeldet, um sich beraten zu lassen. Die Kanzlei geht nunmehr gebündelt und massiv gegen VW vor, um VW zu einer angemessenen außergerichtlichen Lösung zu zwingen. Nur im Notfall werden Klageverfahren gegen VW eingeleitet. Eine erste Klage gegen VW wurde bereits eingereicht. PKW-Geschädigte sollten daher nicht zögern und das kostenfreie Erstberatungsangebot der Kanzlei in Anspruch nehmen unter:
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