Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
VW Skandal - Anwälte erzielen Erfolg: Rücknahme eines Q5 durch Audihändler
Lahr (ots)
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im VW-Abgasskandal auf Erfolgskurs. So konnte für einen Mandanten ein Vergleich mit einem Audi-Zentrum erzielt werden. Der Mandant hatte im Jahre 2014 einen gebrauchten Audi Q5, 2,0 TDI zu einem Kaufpreis von EUR 30.250,00 gekauft. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat gegenüber dem Audihändler Ansprüche auf Rückabwicklung des Vertrages geltend gemacht. Daraufhin teilte der Audihändler mit, dass er bereit sei, das Fahrzeug zurück zu nehmen. Es wurde vereinbart, dass das Audi-Zentrum den Q5 erhält und dafür im Gegenzug an den Mandanten einen Betrag in Höhe von EUR 29.000,00 bezahlt. Besser hätte es für den Kunden nicht laufen können.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät bereits mehr als 8.000 geschädigte VW-Autobesitzer. In rechtlicher Hinsicht vertritt die Kanzlei die Auffassung, dass ein Rücktritt von den Kaufverträgen möglich ist, da eine Nachbesserung durch denjenigen, der die Fahrzeuge manipuliert hat, nicht hingenommen werden muss. Deshalb ist es interessengerecht, wenn die Fahrzeugbesitzer einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären können. Entgegen den Darstellungen in der Presse können die Geschädigten nach Ansicht der Kanzlei nicht auf die Nachbesserung verwiesen werden. Es ist zwar so, dass die Händler die Nachbesserung in ihren Werkstätten durchführen, jedoch kommt die Lösung von VW direkt. Faktisch ist es daher so, dass VW die Nachbesserung an den PKW durchführt. Es gibt Urteile von Gerichten, dass ein Käufer sich nicht auf die Nachbesserung einlassen muss, wenn er betrogen wurde. Diese Rechtsprechung ist nach Ansicht der Kanzlei auf die VW-Geschädigten übertragbar. Die VW-Geschädigten müssen nicht hinnehmen, dass VW nachbessert. In § 323 BGB ist nämlich festgehalten, dass ein sofortiger Rücktritt dann möglich ist, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Solche Umstände liegen nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor: VW hat die PKW manipuliert und die Kunden belogen. Jetzt sollen die Kunden VW plötzlich wieder Vertrauen schenken müssen und riskieren, dass die Nachbesserung negative Folgen für sie hat? Das ist keinem Kunden zuzumuten, vor allem deshalb nicht, weil VW bis heute nicht sicher bestätigt hat, dass die Nachbesserung keine Folgen haben wird.
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