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VW Skandal - Landgericht Passau urteilt zugunsten eines Geschädigten gegen die ÖRAG Rechtsschutzversicherung

Lahr (ots)

Das Landgericht Passau hat die ÖRAG Rechtsschutzversicherung im VW Skandal verurteilt, die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung gegenüber einem Audi Vertragshändler sowie gegenüber der Volkswagen AG zu übernehmen. Der Geschädigte muss den Mangel aufgrund der Umwelteinwirkungen nicht hinnehmen.

Ein Geschädigter hatte im Jahre 2011 einen Audi Q3 erworben, der von den Manipulationen betroffen ist. Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verweigerte die Deckung, weil der Geschädigte zunächst die Nachbesserung abwarten müsse. Die ÖRAG meint, der Mangel könne durch einen finanziellen Aufwand von EUR 60.- bis 200.- behoben werden. Daraufhin gab die von dem Geschädigten beauftragte Rechtsanwaltsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein nach den Versicherungsbedingungen vorgesehenes Gutachten (sog. Stichentscheid) ab, welches die ÖRAG Rechtsschutzversicherung bindet. Dennoch verweigerte die ÖRAG Rechtsschutzversicherung die Deckung. Der Geschädigte erhob daraufhin eine Deckungsklage gegen die ÖRAG Rechtsschutzversicherung vor dem Landgericht Passau.

Das Landgericht Passau urteilte nunmehr, dass das Verfahren gegen die Volkswagen AG und gegen den Audi Händler vom Versicherungsvertrag umfasst ist. Zudem sei das abgegebene Gutachten der Rechtsanwälte des Geschädigten für die Versicherung bindend. Die ÖRAG verwies in Ihrer Ablehnung darauf, dass der Mangel zu einem Preis von EUR 60.- bis 200.- behoben werden könne. Dem erteilte das Landgericht Passau eine klare Absage. Der Einwand, es sei lediglich ein Kostenaufwand von EUR 60.- bis 200.- notwendig, entbehre jeglicher Substanz und sei nicht einlassungsfähig. Mit klaren Worten: Der von der ÖRAG herangezogene Kostenaufwand ist an den Haaren herbeigezogen.

Das Landgericht Passau urteilte dann weiter, dass es dem Versicherungsnehmer nicht zuzumuten sei, den Mangel hinzunehmen. Das Landgericht Passau ist der Ansicht, dass der Geschädigte bereits deshalb den Mangel nicht hinnehmen müsse, weil er Auswirkungen auf die Umwelt habe.

Damit bestätigte das Landgericht Passau, dass die Geschädigten im VW Skandal gerade nicht die Nachbesserung abwarten und hinnehmen müssen. Es zieht sogar den Aspekt der Umwelteinflüsse des Verhaltens von VW heran, um dem Geschädigten Recht zu geben.

Nach dem Urteil des Landgerichts München I, durch welches eine Händler zur Rücknahme eines Fahrzeugs verurteilt wurde, ist dies ein weiterer Meilenstein im Kampf für die VW-Geschädigten. Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sowohl gegenüber VW, als auch gegenüber Händlern sowie gegenüber Rechtsschutzversicherern zahlreiche Klagen eingereicht, damit die Geschädigten im VW Skandal zu ihrem Recht kommen.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

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