Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
LKW-Kartell - Anwälte machen Schadensersatz für Spediteure und LKW-Besitzer geltend
Lahr (ots)
Nachdem die EU Kommission im LKW-Kartell gegen verschiedene LKW-Hersteller wegen illegaler Preisabsprachen eine Strafe verhängt hat, verlangen die geschädigten Spediteure, LKW-Käufer und LKW-Leasingnehmer nunmehr Schadensersatz. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Die LKW-Hersteller hatten über 14 Jahre hinweg Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und die mit der Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten in abgestimmter Form weitergegeben. Wegen dieser Verstöße verhängte die Kommission eine Rekordgeldbuße in Höhe von 2.926.499.000 EUR. Die EU-Kommission teilt mit: "Das 1997 gegründete Kartell erstreckte sich auf den gesamten EWR und hielt 14 Jahre, bis die Kommission 2011 unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen der Unternehmen vornahm. Zwischen 1997 und 2004 verliefen die Absprachen unter den Mitgliedern der höchsten Führungsebene, wobei die Zusammenkünfte gelegentlich am Rande von Handelsmessen oder anderen Branchenveranstaltungen stattfanden. Hinzu kamen telefonische Kontakte. Ab 2004 wurde das Kartell über die deutschen Tochtergesellschaften der Lkw-Hersteller organisiert, und der Informationsaustausch vollzog sich generell auf elektronischem Wege. Über die gesamten 14 Jahre hinweg kreisten die Absprachen um die gleichen Punkte: Anhebung der Bruttolistenpreise, Zeitplan für die Einführung neuer Emissionssenkungstechnik und Weitergabe der damit verbundenen Kosten an die Kunden."
Die auf Massenschadenfälle spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits Käufer und Leasingnehmer, die von dem Lkw-Kartell betroffen sind und macht Schadensersatzansprüche geltend. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auch im VW-Skandal mehr als 20.000 Geschädigte VW Autokäufer vertritt und berät, wird schon bald erste Klagen gegen die LKW-Hersteller einreichen, wenn diese nicht einigungsbereit sind. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Wir werden zunächst auf eine außergerichtliche Einigung drängen, die einen Schadensersatz zwischen 10% und 20% des Kaufpreises beinhaltet. Wir hoffen auf die Vernunft des Kartells. Sollte es notwendig sein, werden wir Klagen einreichen." Kartellverstöße haben bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen können. 2011 entschied der BGH, KZR 75/10, dass nicht nur direkte Kunden von in Kartellabsprachen verwickelte Unternehmen auf Schadensersatz klagen können, sondern auch Zwischen- und Endabnehmer. Eine neue EU-Richtlinie, die bis Ende 2016 durch die Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden muss, erleichtert die Geltendmachung solcher Schadensersatzansprüche. Danach wird die Vermutung aufgestellt, dass Preisabsprachen einen Schaden verursacht haben. Die Mitglieder des Kartells müssen dann das Gegenteil beweisen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Es gilt nun festzustellen, ob die Spediteure die Fahrzeuge überteuert gekauft haben. Diese Überteuerung, die im fünfstelligen Bereich liegen kann, ist als Schadensersatz zu bezahlen. Wir befinden uns bereits in Gesprächen mit Prozessfinanzierern, die das Kostenrisiko übernehmen, damit die Spediteure nicht auf den Kosten sitzen bleiben." Die Geschädigten sollten die Verjährungsvorschriften beachten. Nachdem die EU über die Geldbuße entschieden hat, beginnt die Verjährung wieder zu laufen. Geschädigte des LKW-Kartells sollten daher nicht abwarten, sondern sich anwaltlich beraten lassen.
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