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Porsche Abgasskandal - Landgericht Dortmund verurteilt Porsche bei einem Macan wegen Manipulation zu Schadensersatz

Lahr (ots)

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Dortmund, 12 O 262/17 geführten Verfahren gegen die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hat das Landgericht mit Urteil vom 15.01.2019 festgestellt, dass die Porsche AG aufgrund der Manipulation eines Porsche Macan zum Schadensersatz verpflichtet ist. Es handelt sich um ein weiteres Urteil, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen die Porsche AG erstreiten konnte.

Nachdem die Kanzlei bereits im Jahre 2018 vor dem Landgericht Kiel ein entsprechendes Urteil gegen Porsche erstreiten konnte, ist dies ein weiteres Urteil für einen Geschädigten des Abgasskandals mit dem er Schadensersatz verlangen kann. Der Geschädigte erwarb im Dezember 2014 einen neuen Porsche Macan S Diesel. Als er feststellte, dass sein Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist, erhob er über seine Rechtsanwälte eine Klage vor dem Landgericht Dortmund. Der Porsche AG wird in dieser Klage vorgeworfen, den Abgasausstoß manipuliert zu haben durch eine Software.

Der Klage gab das Landgericht Dortmund gegenüber der Porsche AG nunmehr statt. Er stellte fest, dass die Porsche AG aufgrund der Manipulation des Fahrzeugs zum Schadensersatz verpflichtet ist. Der Schadensersatzanspruch resultiert aus einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB. Durch das verbauen einer illegalen Abschalteinrichtung wurde der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Das Verhalten ist verwerflich. Es ist außerdem von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen. Damit schuldet Porsche dem Geschädigten Schadensersatz.

Käufer eines Porsche Diesel haben damit sehr gute Aussichten, Schadensersatz zu erhalten. Es wird dringend angeraten, sich nicht auf das Software Update einzulassen. Nachdem die Presse erst kürzlich berichtete, dass die Volkswagen AG angeblich auch bei dem Update wieder eine verbotene Software einsetzt, sollten Geschädigte nicht die Hoffnung haben, dass ihr Fahrzeug durch das Update in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. Zumindest sollten daran Zweifel gehegt werden. Sinnvoller ist es, sich des Fahrzeugs zu entledigen, insbesondere auch im Hinblick auf die drohenden Fahrverbote. Die Chancen, Schadensersatz zu erhalten in der Form, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden kann, sind so hoch wie noch nie.

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