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Audi Abgasskandal - 3 Liter Manipulation, 8 Urteile gegen Händler und Audi ergangen: Audi A6 Avant, SQ5 (Plus), A4 Avant, VW Touareg; Chancen für Geschädigte sind sehr gut

Lahr (ots)

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstreitet vor verschiedenen Gerichten bundesweit im Audi Abgasskandal bei 3 l Fahrzeugen verschiedene Urteile, die teilweise gegen die Händler und teilweise gegen die Audi AG ergangen sind. Die Gerichte stehen auf Seiten der Geschädigten, diesen stehen Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Händler und gegen die Audi AG zu. Von den Urteilen betroffen sind die Modelle Audi A6 Avant, SQ5 (Plus), A4 Avant, VW Touareg.

Erst in dieser Woche wurde durch einen Bericht in der ARD "Der Fall Audi" bekannt, dass die Audi AG bis 2018 Fahrzeuge mit insgesamt 4 illegalen Abschalteinrichtungen verkauft hat. Obwohl der Abgasskandal bereits seit 2015 bekannt ist, hat Audi offensichtlich weiter Fahrzeuge verkauft, die nicht ordnungsgemäß waren. Für die Geschädigten ist dies ein harter Schlag ins Gesicht, weil sie darauf vertrauten, dass die neueren Fahrzeuge nicht mehr manipuliert sind. Genau dies erhöht jedoch auch die Chancen vor Gericht. Diese besondere Dreistigkeit, die die Audi AG an den Tag legt, wird Einfluss auf die Gerichtsentscheidungen haben. Geschädigte, die ein 3 Liter Fahrzeug gekauft haben, egal ob es sich um ein Fahrzeug von Audi oder von VW handelt, haben besonders gute Aussichten, ein Gerichtsverfahren zu gewinnen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bundesweit im Abgasskandal mehr als 11.000 Klagen eingereicht. Die Rechtsanwälte und Geschäftsführer der Kanzlei Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Musterfeststellungsklage für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. In den Verfahren gegen Audi, in denen es um die 3 l Motoren geht, konnten bereits die folgenden Urteile zugunsten der Geschädigten erzielt werden:

In dem Verfahren des Landgerichts Köln, 16 O 371/18 hat das Gericht einen Händler dazu verurteilt, einen Audi A6 Avant zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

In dem Verfahren des Landgerichts Flensburg, 7 O 90/18 hat das Gericht einen Händler dazu verurteilt, einen Audi SQ5 zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Das besondere an diesem Verfahren ist, dass das Fahrzeug bereits verkauft war. Der Käufer bekommt den Kaufpreis zurück und muss sich den Verkaufspreis und eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

In dem Verfahren des Landgerichts Heidelberg, 2 O 270/18 hat das Gericht einen Händler dazu verurteilt, einen VW Touareg zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

In dem Verfahren des Landgerichts Stuttgart, 7 O 383/18 hat das Gericht einen Händler dazu verurteilt, einen Audi SQ5 Plus zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

In dem Verfahren des Landgerichts Offenburg, 3 O 94/18 hat das Gericht die Volkswagen AG im Rahmen eines Leasingvertrages dazu verurteilt, einen Audi A5 3 Liter zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Außerdem hat das Landgericht Offenburg die Audi AG zu Schadensersatz verurteilt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der geschädigte Leasingnehmer kann jetzt die Leasingraten zurückverlangen.

In dem Verfahren des Landgerichts Stuttgart, 7 O 265/18 hat das Gericht einen Händler dazu verurteilt, einen Audi A4 Avant zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Daneben wurde die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt.

In dem Verfahren des Landgerichts Heilbronn, 4 O 219/18 hat das Gericht einen Händler dazu verurteilt, einen Audi A6 Avant zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Daneben wurde die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt.

In dem Verfahren des Landgerichts Offenburg, 2 O 299/18 hat das Gericht die Audi AG bei einem Audi SQ5 zu Schadensersatz verurteilt. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH muss die Audi AG das Fahrzeug nunmehr zurücknehmen und den vollen Kaufpreis zurück bezahlen.

Die Urteile zeigen deutlich, dass die Gerichte auf der Seite der Verbraucher stehen. Die Geschädigten haben einen Anspruch darauf, dass sie ihre Fahrzeuge zurückgeben können. Geschädigte sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden und Ihre Ansprüche geltend machen.

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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