Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Diesel-Abgasskandal: 30 Millionen Euro Geldbuße gegen VW in Polen
Wieder schlechte Nachrichten für den Volkswagen-Konzern. Die polnische Wettbewerbsbehörde UOKiK hat im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal am 15. Januar 2020 gegen den Autobauer eine Geldstrafe von umgerechnet 30 Millionen Euro verhängt. Das ist höchste Strafe, die die polnische Verbraucherbehörde je verhängt hat. Die Vertriebsgesellschaft von Volkswagen in Polen, Volkswagen Group Polska, wird vorgeworfen, Fahrzeuge in den Verkehr gebracht zu haben, die nicht der europäischen Typengenehmigung entsprachen. Verbraucher und Behörden seien getäuscht worden, heißt es auf der Website der Behörde. Gegen die Geldbuße kann VW noch Rechtsmittel einlegen.
Über 30 Milliarden Euro Rechtskosten im Diesel-Abgasskandal
Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig vergangene Woche Anklage gegen sechs VW-Manager wegen Betrugs im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal erhoben hat, ist die Geldstrafe aus Polen der nächste Nackenschlag für den Autobauer aus Wolfsburg. VW hat mittlerweile über 30 Milliarden Euro an Rechtskosten bezahlen müssen. Und ein Ende der Strafzahlungen ist für Volkswagen noch immer nicht in Sicht. Mitte Dezember hatte die kanadische Regierung Volkswagen wegen der Einfuhr manipulierter Autos verklagt. VW hatte im September 2015 auf Druck von US-Umweltbehörden eingeräumt, in großem Stil bei Abgastests betrogen zu haben. Durch sogenannte Abschalteinrichtungen wurden die Stickoxid-Messwerte auf dem Prüfstand nach unten frisiert. Weltweit betraf die Affäre laut damaligen Unternehmensangaben rund elf Millionen Dieselautos. Betroffen davon waren Fahrzeuge mit dem Motor EA 189.
Auch der EA 288 steht im Diesel-Abgasskandal unter Verdacht
Und auch der Nachfolgemotor EA 288 steht unter Verdacht manipuliert worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat am 3. Dezember 2019 Geschäftsräume der Volkswagen AG in Wolfsburg durchsucht. Hintergrund sind Ermittlungen, die sich auf Dieselfahrzeuge mit Motoren des Typs EA 288 beziehen. "Dass der EA 288 jetzt in den Fokus rückt, überrascht uns nicht", kommentierte Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr die Entwicklung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden in Deutschland und vertritt in einer Spezialgesellschaft rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungklage gegen VW. "Der EA 288-Motor steht seit langem im Verdacht, mit einer illegalen Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem zu manipulieren", berichtete Stoll weiter (mehr dazu hier). "Leider kommen Politik, Behörden und Justiz viel zu langsam in die Gänge, um VW auf die Finger zu schauen. Das trifft auch übrigens auf den Fall Daimler zu. Auch das ist ein Skandal." Ralf Stoll empfiehlt Verbrauchern, sich unbedingt anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt. "Wir sind uns sicher, dass sich der Fall um den EA 288 ähnlich entwickeln wird, wie beim EA 189", vermutet Stoll. "Die technische Seite der Manipulation ist ein andere, aber die Verbraucher sind geschädigt worden. Der Wert der Fahrzeuge ist eindeutig gemindert." Und die Chancen, gegen den Autobauer sein Recht durchzusetzen, stehen gut. Die Daimler AG, die wie auch VW beim EA 288 unter anderem mit Thermofenstern in ihren Motoren arbeitet, wird derzeit reihenweise zu Schadensersatz verurteilt - mehr dazu hier.
Folgende Strafen musste VW an Behörden bisher bezahlen:
Deutschland: 1,0 Milliarden Euro
USA: 4,8 Milliarden Euro
Australien: 77 Millionen Euro
Polen: 30 Millionen Euro
Italien: 5 Millionen Euro
Weitere Kosten verursachen Vergleiche wie in den USA und Australien. Die 100.000 vom Dieselskandal betroffenen australischen Kunden können im Schnitt mit einer Zahlung von 1400 australischen Dollar (870 Euro) rechnen. In Österreich einigte sich VW im Dezember 2019 mit dem österreichischen Staat auf eine Zahlung von zwei Millionen Euro für rund 2500 Leasingfahrzeuge. Das sind 800 Euro pro Fahrzeug. In den USA griff der Konzern tiefer in die Taschen. Den gut 500.000 betroffenen Diesel-Fahrern in den USA wurde schon Ende 2016 ein großzügiges Entschädigungsangebot gemacht. Volkswagen bot an, die Diesel-Autos zurückzukaufen - oder sie umzurüsten und zusätzlich eine Entschädigung zu zahlen. Etwa 15 Prozent der US-Kunden entschieden sich für Umrüsten und Entschädigung. Doch die allermeisten gaben ihren Wagen zurück und bekamen dafür einen guten Preis: Für einen sechs Jahre alten Jetta gab es immerhin 14.000 Dollar, für einen ein Jahr alten Audi A3 um die 40.000 Dollar.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktpräg
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