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Diesel-Abgasskandal: EuGH muss über Daimlers "Thermofenster" entscheiden

Im Diesel-Abgasskandal von Daimler ist mittlerweile auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gefordert. Das Landgericht Frankenthal (Az. 2 O 13/19) hat um eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs über die Zulässigkeit der von Daimler verwendeten Abgas-Steuerungssoftware "Thermofenster" gebeten. Insgesamt sechs Verfahren aus Deutschland liegen bei den Richtern in Luxemburg auf dem Tisch - hinzu kommt noch eines aus Frankreich ( hier), bei dem das Urteil kurz bevorsteht. Die Vorlage aus Frankenthal ist deshalb so spannend, weil sie die einzige ist, in der die Daimler AG im Mittelpunkt steht. Bei den anderen Verfahren geht es um die Motorenmanipulationen der VW AG.

Was bedeutet im EU-Recht der Begriff "notwendig"?

In dem vorliegenden Diesel-Abgas-Verfahren verlangt der Eigentümer eines Mercedes C 220 BlueTEC T-Modell von der Daimler AG die Rückzahlung des Kaufpreises. Er vertritt die Auffassung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinn der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 verbaut worden ist. Die im Motor befindliche Steuerungssoftware greift unter anderem temperaturabhängig in die Abgasreinigung ein. Nur wenige Monate im Jahr funktioniert die Abgasreinigung normgerecht. Das Kraftfahrt-Bundesamt KBA hat diese von Daimler verwendete Technik jedoch noch nicht beanstandet. Und an diesem Punkt kommt europäisches Recht ins Spiel. Denn nur, wenn die genutzte Technik eine europarechtlich unzulässige Abschalteinrichtung ist, besteht ein Rückzahlungsanspruch des Klägers. Das Landgericht Frankenthal hält die Abschalteinrichtung auf den ersten Blick für unzulässig. Die temperaturabhängige Einwirkung auf die Abgasreinigung ist jedoch nach Europarecht ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie notwendig ist, "um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". Die Kammer will vom EuGH deshalb in einem Vorabentscheidungsersuchen (Az. C-685/19) vom 2. September 2019 Folgendes geklärt haben: Was bedeutet der Begriff "notwendig"? Welche Rolle spielt der technische Fortschritt? Muss immer die verfügbare Spitzentechnologie eingebaut werden? Ist eine Abschalteinrichtung zulässig, um die Wettbewerbsfähigkeit im Markt zu erhalten?

Drängende Fragen im Diesel-Abgasskandal

"Das sind alles drängende Fragen im Diesel-Abgasskandal", sagte Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr über das Ersuchen des Landgerichts Frankenthal. Da das juristische Aus für das Thermofenster auf europäischer Ebene wahrscheinlich ist, "wehrt sich die Automobilindustrie derzeit mit Händen und Füßen dagegen", dass der EuGH im Diesel-Abgasskandal Stellung bezieht (dazu mehr hier). Doch eine Stellungnahme könnte jetzt schneller kommen als gedacht. Ein französisches Gericht lässt vor dem EuGH wichtige Fragen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen von VW klären ( Az.: C-693/18). Am 23. Januar 2020 hält der Generalanwalt seinen Schlussantrag. In der Regel folgt das Gericht in seinem Urteil diesen Ausführungen. Damit ist mit einer baldigen Urteilsverkündung zu rechen. Selbst wenn es in dem französischen Verfahren um den EA 189 von VW geht, der ohne Thermofenster verbaut wurde, besteht die Möglichkeit, dass sich die Richter detailliert zur EU-Verordnung (EG) Nr. 715/2007 äußern und die Ausnahmen für Abschalteinrichtungen konkretisieren. Wie notwendig eine solche juristische Klarstellung ist, zeigt die Tatsache, dass sich die Autohersteller immer raffiniertere Abschalteinrichtungen ausdenken, die anders gestrickt sind wie beim EA 189, aber das gleiche Ergebnis erzeugen - "nämlich EU-Recht zu brechen und die Luft zu verpesten", fasst Ralf Stoll zusammen. Den Verbraucher entsteht durch minderwertige Fahrzeuge ein Schaden. "Hier sollte der Klageweg geprüft werden", sagte Stoll. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die Autobauer einigt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden in Deutschland und vertritt in einer Spezialgesellschaft rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungklage gegen VW.

Deutsche Umwelthilfe hat Software-Update von VW im Visier

Auch VW arbeitet mittlerweile mit sogenannten Thermofenstern. Sogar das Software-Update beim EA 189 gehört zu diesen strittigen Abschalteinrichtungen. Der Umweltverband Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat deshalb am 24. April 2018 am Verwaltungsgericht Schleswig gegen den Bescheid des KBA über die Zulässigkeit des Software-Updates beim EA 189 Klage eingereicht. Die DUH war der Meinung, dass auch die vom KBA als zulässig erachtete Abschalteinrichtung gegen Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen verstößt. Das VG Schleswig hat das Verfahren am 20. November 2019 ausgesetzt und dem EuGH unter anderem auch Fragen ( Az. C 873/19) zur Auslegung der Emissions-Grundverordnung Nr. 715/2007 gestellt. Nach dieser sind zwar Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig. Die Ausnahme ist jedoch, wenn die Abschaltung den Motor vor Beschädigungen schützen und der sichere Betrieb des Autos gewährleistet werden sollen. Wann dass der Fall ist, regelt die Verordnung allerdings nicht. Hier vertritt das VG Schleswig die Ansicht, dass eine Ausnahme nach der Verordnung nicht in Betracht kommen kann, wenn die Hersteller die Motoren aus Kostengründen mit dem Thermofenster versehen. "Der EuGH muss jetzt für Klarheit sorgen", sagt Dr. Ralf Stoll. "Und ich kann mir nicht vorstellen, warum Abschalteinrichtungen mit EU-Recht übereinstimmen sollen."

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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