Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Audi Q5 3,0-Liter: VW-Tochter im Diesel-Abgasskandal wegen Sittenwidrigkeit am Landgericht Krefeld verurteilt
Lahr (ots). Im Diesel-Abgasskandal von VW ist neben dem Motor EA 189 auch der Nachfolgetyp EA 288 in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. VW hat dort den Einbau einer Abschalteinrichtung im Abgaskontrollsystem zugegeben. Das Landgericht Duisburg hält das für eine unzulässige Manipulation. Doch damit nicht genug. Auch der in 3-Liter Autos verbaute Motor EA 897 ist mittlerweile an deutschen Gerichten wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen aktenkundig geworden. Das Landgericht Krefeld hat in einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil ein Audi-Autohaus zu Rückzahlung des Kaufpreises und die VW-Tochter Audi wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt (Az. 2O 454/18).
Autos durch Abschalteinrichtung im Wert gemindert
"Die Drei-Liter-Dieselmotoren stehen schon lange unter Verdacht, Abschalteinrichtungen zu enthalten. Das Gericht hat diese Auffassung unterstrichen", freut sich Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & über das Urteil. Auch deshalb sieht Stoll weiterhin gute Chancen für vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher, erfolgreich gegen die VW AG und ihren Tochterunternehmen gerichtlich vorzugehen. "Es spielt letztlich keine Rolle, welche Motoren involviert sind. Der Wert der Fahrzeuge ist gemindert", betonte der Verbraucher-Anwalt weiter. Gerade für Fahrzeuge wie dem Audi Q 5, für den ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA wegen unzulässiger Abschaltreinrichtungen vorlag, stehen die Chancen sehr gut, vor Gericht Schadensersatz zu erhalten. Deshalb rät Stoll dazu betroffenen Verbraucher, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG und ihre Tochterunternehmen einigt. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.
Audi Q 5 vom KBA wegen Abschalteinrichtungen zurückgerufen
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger in einem Autohaus von der Volkswagen-Tochter Audi im August 2016 einen Audi Q 5 mit 3-Liter-Dieselmotor Euro 6 für 53.100 Euro gekauft. Im Fahrzeug war der Motor EA 897 mit verschiedenen Abschalteinrichtungen im Abgaskontrollsystem verbaut. Nur auf dem Prüfstand hielt der Q 5 die EU-Grenzwerte beim Stickoxid ein. Auch die Ad-Blue-Eindüsung im SCR-Katalysator habe mehreren Strategien unterlegen, die dazu geführt haben, dass die Abgasgrenzwerte für die Euro-6-Norm nicht eingehalten werden konnten. Das KBA ordnete am Januar 2018 unter anderem auch deshalb den verpflichtenden Rückruf des Fahrzeugs an, um die "unzulässigen Abschalteinrichtungen" zu entfernen - mehr dazu hier. Im Frühjahr 2018 verklagte der Käufer dann Autohaus und Audi. Das Gericht verurteilt das Autohaus im Januar 2020 zu Schadensersatz in Höhe von 53.100 Euro plus Verzugszinsen gegen Rückgabe des Autos. Der Kläger muss sich jedoch noch eine festzusetzende Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Audi wird verpflichtet, dem Kläger Schadensersatz zu zahlen für weitere Schäden, die durch den manipulierten Motor resultieren. Die VW-Tochter Audi haftet laut Urteilsbegründung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach Paragraph 826 BGB.
3-Liter-Dieselmotoren mit zahlreichen Abschalteinrichtungen
Das Landgericht Krefeld kritisierte wie das KBA auch die Manipulation am Emissionskontrollsystem. Die Aufheizstrategie im Abgassystem soll theoretisch dazu führen, dass die emittierte Schadstoffmenge reduziert wird. Die Aufheizstrategie ist von zahlreichen Parametern wie Ansaugluft-, Motor-, Abgas- und Umgebungstemperatur abhängig. Damit die Strategie zum Ziel führt, müssen ganz bestimmte Parameter eingehalten werden. Beim Audi Q 5 mit dem 3-Liter-Motor waren die Parameter so gewählt, dass die für die Abgasreinigung notwendige Aufheizstrategie nur auf dem Prüfstand funktionierte. Im Realbetrieb schaltete der Motor die Aufheizstrategie einfach ab. Das KBA hatte in dem Motor darüber hinaus festgestellt, dass es im Rahmen der Ad-Blue-Eindüsung in den SCR-Katalysator zwei Betriebsmodi gibt. Ad-Blue sorgt im Katalysator dafür, dass die Stickoxidemission erheblich gemindert wird und die Euro-6-Norm eingehalten wird. Im sogenannten Speichermodus wird genügend Ad-Blue eingespritzt, im Sparmodus wird der Verbrauch reduziert, so dass die Stickoxidemission wieder ansteigt. Welcher Modus gewählt wird, ist von verschiedenen Parametern wie Außentemperatur und Fahrgeschwindigkeit abhängig. Die Manipulation des Abgaskontrollsystems soll dann noch von einem sogenannten Thermofenster abgerundet worden sein. Außerhalb eines Temperaturfensters von 17 bis 33 Grad soll die Abgasreinigung mittels Software reduziert worden sein. Da die Durchschnittstemperatur in Deutschland darunterliege, habe dies zur Folge, dass das Fahrzeug im Alltagsbetrieb praktisch zu keinem Zeitpunkt mit einem vollwirksamen Emissionskontrollsystem verwendet wird.
In der Summe der Abschalteinrichtungen kam das Gericht zur der Ansicht, dass "diese zusätzliche Manipulation der Software der 3,0-Liter-Dieselmotoren" dazu beiträgt, "dass sich der Einsatz der Aufheizstrategie nach seinem Gesamtcharakter als sittenwidriges Verhalten darstellt".
Welche juristischen Möglichkeiten gibt es im Diesel-Abgasskandal?
Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.
1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Zur Berechnung eine möglichen Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier) an. 2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt. 3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat - mehr dazu hier.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/ https://www.dieselskandal-anwalt.de/ https://www.vw-schaden.de/ https://www.staatshaftung.eu/