Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Neue Schlappe im Diesel-Abgasskandal: Daimler muss Mercedes Benz GLK 220 zurücknehmen und Kaufpreis erstatten
Die Daimler AG ist im Diesel-Abgasskandal erneut in einem Verfahren unterlegen. Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) verurteilte am 6. März 2020 den Autobauer zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags. Daimler muss einen Mercedes Benz GLK 220 CDI 4Matic zurücknehmen und gleichzeitig 27.181,72 Euro nebst Zinsen an den Kläger zurückbezahlen. In dem Urteil ging das Gericht davon aus, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung verbaut worden war. Die Kammer wertete diesen Umstand als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach Paragraph 826 BGB. Der Kläger habe deshalb Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.
Gericht: Daimler im Diesel-Abgasskandal Verbraucher getäuscht
Der Kläger hatte im vorliegenden Fall 2014 einen Mercedes Benz GLK 220 CDI 4Matic (Euro 5) für 21.181,72 Euro gekauft. Im Fahrzeug war der Dieselmotor OM 651 verbaut. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters und einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung befindet. Letztere reduziert die Abgasrückführung, indem sie die Kühlmitteltemperatur niedrig hält. Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Wirkung des Abgasrückführungssystems (AGR-System) bei einstelligen positiven Außentemperaturen abnimmt. Das Kraft-Fahrtbundesamt (KBA) hatte deshalb das Fahrzeug bereits zurückgerufen – mehr dazu hier. Die Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass die Abgase des Fahrzeugs in Testsituationen die gesetzlichen Grenzwerte für schädliche Stockoxide einhalten. Im realen Straßenverkehr steigen die Stickoxid-Emissionen derart enorm an, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der Euro-Norm 5 nicht eingehalten werden. Dem Verbraucher wurde von Seiten der Daimler AG die Abschalteinrichtung verschwiegen. Der Kunde, so das Gericht, hätte den Mercedes Benz GLK nie gekauft, wenn er von der Manipulation gewusst hätte. Für die 4. Zivilkammer in Frankenthal stand außer Frage, dass die Daimler AG vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat. Ihr sei es alleine um Umsatzsteigerung gegangen oder sich gegen konkurrierende Unternehmen durchzusetzen. Aus diesem Grund sind Zulassungsbehörden und Verbraucher getäuscht worden.
Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?
Das Urteil zeigt für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr, dass die Chancen vor Gericht zu gewinnen, weiter gestiegen sind. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.
Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird dem Verbraucher ein sauberes Auto vorgegaukelt, aber die Umwelt verpestet. Nur die von Daimler dafür angewandte Technik ist eine andere als beim Diesel-Abgasskandal von VW um den Motor EA 189.
1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html) (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py? Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2020&nr=92892&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf) ) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Auch im Daimler-Skandal häufen sich Entscheidungen vor Gericht gegen den Autobauer. 2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html) BGB. Daimler muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier im Fall von VW Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt. 3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Fall VW vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss (https://openjur.de/u/2135857.html) , den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-skandal- sensationsurteile-oberlandesgericht-karlsruhe-verurteilt-3-urteilen-haendler) , durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier (https://www.vw-schaden.d e/aktuelles/diesel-abgasskandal-kanzlei-dr-stoll-sauer-erwirkt-erstes-rechtsk raeftiges-urteil-gegen) .
Gute Aussichten auf Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal
Dass Geschädigte sehr gute Aussichten auf Schadensersatz haben, hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr in zahlreichen Verfahren gezeigt. Am 25. Juni 2019 verurteilte das Landgericht Stuttgart (Az. 23 O 127/18 - hier) die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5. Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten. Auch am 16. Januar 2020 verurteilte das Landgericht Stuttgart Daimler aus gleichem Grund in einem Verfahren um einen Mercedes Benz GLC 250d 4Matic (Euro6) – Az. 27 O 40/19.
Urteile im Daimler-Abgasskandal zugunsten der Verbraucher
- Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 5.6.2018, Az. 18 O 24/18 hier (https://www.iww.de/quellenmaterial/id/201797) , Schadensersatz. - Landgericht Hanau , Urteil vom 7. 6. 2018 , Az. 9 O 76/18 hier (https://www.di eselskandal-anwalt.de/sites/default/files/inline-files/Urteil%20Mercedes%20Vit o%2C%20Landgericht%20Hanau%2C%209%20O%2076-18.pdf) , Schadensersatz. - Landgericht Itzehoe, Urteil vom 16.10.2018, Az. 7 O 133/18 – Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung. - Landgericht Heilbronn , Urteil vom 1.4.2019, Az. 8 O 120/18, unveröffentlicht. - Landgericht Flensburg, Urteil vom 18.4.2019, Az. 3 O 48/18 hier (http://www.ge setze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2o3m/page/bsshoprod.psml;jse ssionid=C7DDBE0C3F649416A2D2BE582B113E12.jp14?pid=Dokumentanzeige&showdoccase= 1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc .id=JURE190013214%3Ajuris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1) , Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung. - Landgericht Mönchengladbach , Urteil vom 27.6.2019, Az. 1 O 248/18 hier (https://openjur.de/u/2179216.html) , Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung. - Landgericht Frankfurt (Main) , Urteil vom 18.7.2019, Az. 2 - 10 O 93/19, unveröffentlicht. - Landgericht Itzehoe , Urteil vom 9.8.2019, Az. 6 O 101/19, unveröffentlicht, Thermofenster wird als unzulässige Abschaltvorrichtung eingestuft.
Rege zeigt sich das Landgericht Stuttgart im Diesel-Abgasskandal von Daimler
- Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 172/18 hier (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laend er_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=26493) , Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung. - Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 178/18 hier (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laend er_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&sid=6f19ce4cd2cdaef5c3ce8343c035dc45& nr=26487&pos=0&anz=1) , Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung. - Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 180/18 hier (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laend er_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&sid=b77d1e93cf837d6d5c4f645cd2cdbfc4& nr=26496&pos=0&anz=1) , Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung. - Urteil vom 9.5.2019, Az. 23 O 220/18 hier (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laende r_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=27771) , Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung. - Urteil vom 16.8.2019, Az. 46 O 101/19, unveröffentlicht, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung. - Urteil vom 10.10.2019, Az. 29 O 86/19, unveröffentlicht. - Urteil vom 26.9.2019, Az. 23 O 112/19, unveröffentlicht. - Urteil vom 17.10.2019, Az. 20 O 9/18, unveröffentlicht, das Gericht sieht EU-Regeln verletzt und verwies auf den Hinweisentscheid des Bundesgerichtshofes Az. VIII ZR 225/17 hier (https://www.vw-schaden.de/sites/d efault/files/2019-02/BGH%2C%20Beschluss%2C%20VIII%20ZR%20225-17.pdf) , dass eine Abschaltvorrichtung als Mangel zu sehen ist. - Urteil vom 24.10.2019, Az. 20 O 73/19, das Gericht sieht EU-Regeln verletzt und verwies auf den Hinweisentscheid des Bundesgerichtshofes Az. VIII ZR 225/17 hier (https://www.vw-schaden.de/sites/default/files/2019-02/BGH%2C%20Be schluss%2C%20VIII%20ZR%20225-17.pdf) , dass eine Abschaltvorrichtung als Mangel zu sehen ist.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/ https://www.dieselskandal-anwalt.de/ https://www.vw-schaden.de/ https://www.staatshaftung.eu/