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Diesel-Abgasskandal: KBA ruf Audi A6 und A7 3,0 l mit Euro-5-Motoren zurück

Diesel-Abgasskandal: KBA ruf Audi A6 und A7 3,0 l mit Euro-5-Motoren zurück
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Der Diesel-Abgasskandal der VW-Tochter Audi ist um eine Episode reicher. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 21. Februar 2020 einen neuen Rückruf in seiner Datenbank veröffentlicht. In den Modellen A6 und A7 mit einem 3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 5 müssen unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden, die das Emissionskontrollsystem in unzulässiger Weise manipulieren. Weltweit sind von dem Rückruf 38.030 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland 21.523. Die Autos wurden zwischen 2010 und 2015 produziert. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr rät betroffenen Fahrzeughaltern zur anwaltlichen Beratung und kritisiert erneut die dürre Informationspolitik des KBA.

Software erkennt anhand des Lenkwinkels den Prüfmodus

Unter der Code-Nummer "23X6" werden derzeit Halter von Audi A6 und A7 Fahrzeugen aufgefordert, ein Software-Update in einer Audi-Werkstatt aufspielen zu lassen. Grund für den Rückruf: "Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems". Die Verbraucher Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass die eingebaute Software mit Hilfe des Lenkwinkels erkennt, ob sich das Kraftfahrzeug auf dem Prüfstand befindet. In diesem Fall wird der Grenzwert für den Stickoxidausstoß eingehalten. Im Straßenverkehr hingegen stößt das Abgassystem erheblich mehr Stickoxide aus. Ob das nun angeordnete Update in der Praxis die Stickoxid-Emission dauerhaft senkt, muss angezweifelt werden. Die Verbraucher-Kanzlei rät allen betroffenen Audi-Fahrzeughalter dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Auf der Kanzlei-Website können Geschädigte im kostenfreien Online-Check den richtigen Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Audi einigt.

Welche juristischen Möglichkeiten gibt es im Diesel-Abgasskandal?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

  1. Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
  2. Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat - mehr dazu hier.

Rückruf bereits am 2. Dezember 2019 zur Lenkwinkel-Software

Der aktuelle Rückruf ist einer von vielen, die Audi derzeit umsetzen muss. Erst am 2. Dezember 2019 traf es den A7 und A8 3,0 l Euro 5. Die Baujahre 2009 bis 2014 fielen dem KBA aufgrund einer "Konformitätsabweichung Antriebssteuerungssoftware" auf. Das kann als Hinweis auf die Lenkwinkel-Software verstanden werden. Weltweit sollen 17.886 Fahrzeuge betroffen sein, in Deutschland 4918. Am 11. Dezember 2019 rief das KBA dann die Modelle A4, A8, Q7 3,0 und 4,2 Liter Euro 6 zurück. Grund: "Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems". Weltweit sollen 9747 Fahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2017 betroffen sein, in Deutschland 6284. An beiden Rückrufen zeigt sich für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wie dürr die Informationen aus dem KBA fließen. Die Audi zugestellten Prüfberichte und Anordnungen des KBA werden nicht der Öffentlichkeit preisgegeben, obwohl sie wichtige Unterlagen für Rechtsstreitigkeiten mit Audi wären. Die Verbraucher-Kanzlei hat auf ihrer Website www.vw-schaden in den News 13 solcher Rückrufe veröffentlicht. Sie zeigen, wie tief Audi im Diesel-Abgasskandal verwickelt ist und dass teilweise bis zu vier unterschiedliche Abschalteinrichtungen verwendet worden sind.

Rückruf im Diesel-Abgasskandal auch bei Euro-4-Diesel

Bereits am 20. November 2019 hatte das KBA 40.000 ältere Euro 4-Diesel von Audi zurückgerufen. Dabei ging es um Fahrzeuge mit einem kleineren 2,7-Liter-Diesel-Motor, die in den Modelle A4, A6 und A8 verbaut worden waren. Die Fahrzeuge wurden zwischen 2003 und 2009 produziert. In Deutschland müssen Audi und VW daher insgesamt jetzt 105.000 ältere Dieselfahrzeuge umrüsten. Damals informierte das KBA die Öffentlichkeit nicht über den Rückruf. Die Desinformation der Behörde ist für die Kanzlei Dr Stoll & Sauer schon lange ein handfester Skandal. Die Öffentlichkeit und die Verbraucher werden zu spät und nicht umfassend informiert. Die Verbraucher sind eindeutig geschädigt worden, weil das Fahrzeug im Wert gemindert ist. Problematisch ist an dem Rückruf der Euro-4-Modellen das Thema Verjährung. Sofern man von einem Schaden keine Kenntnis hatte, gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren auf den Tag genau. Maßgeblich ist allerdings der Kaufvertrag. Und je länger das Ergebnis der KBA-Untersuchung nicht den Weg an die Öffentlichkeit fand, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden verjährt ist. Das KBA war in der Vergangenheit auch dahingehend aufgefallen, dass es Gerichten keine Prüfungsunterlagen im Diesel-Abgasskandal zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt hatte - und das mit Deckung des Bundesverkehrsministeriums ( hier).

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal der Volkswagen AG und Daimler AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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