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VW-Abgasskandal vor dem BGH: Ist mit dem Software-Update der Schaden behoben?
Urteil des OLG Braunschweig wird überprüft

VW-Abgasskandal vor dem BGH: Ist mit dem Software-Update der Schaden behoben? / Urteil des OLG Braunschweig wird überprüft
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Muss ein vom Diesel-Abgasskandal geschädigter Verbraucher vor Gericht schlüssig darlegen, welche Person ihn bei der Volkswagen AG sittenwidrig getäuscht hat? Auf diese Frage muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 21. Juni 2020 eine Antwort finden. Im dritten VW-Verfahren (Az. VI ZR 367/19) steht auch das Software-Update im Mittelpunkt. Ist mit dem Aufspielen des Updates der Schaden an dem Fahrzeug behoben? Der BGH verhandelt am 5. Mai erstmals über den Abgasskandal. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist klar, dass VW gegenüber den Verbrauchern schadensersatzpflichtig ist. Zumal sich die Verurteilung nach § 826 BGB in der Rechtsprechung durchsetzt. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten und einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt. Mit einem Servicepaket berät die Kanzlei Verbrauchern beim VW-Vergleich.

Vor den BGH-Terminen gibt es Grund zum Optimismus

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer blickt optimistisch auf die Verhandlungstermine am BGH. Die Verbraucher-Kanzlei hat selbst mittlerweile sieben Verfahren am BGH anhängig, die aber noch nicht terminiert worden sind. Die Chancen generell gegen VW vor deutschen Gerichten zu gewinnen, schätzt die Kanzlei als sehr hoch ein. Der BGH-Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17) leitete eine Trendwende in der Rechtsprechung ein. Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgasreinigung bezeichneten die obersten Richter als einen Mangel. Die Rechtsprechung hat sich insgesamt seit Beginn des Skandals im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. Mittlerweile verurteilen 20 von 24 Oberlandesgerichten und 99 von 115 Landgerichten den VW-Konzern. Im Vorfeld der ersten Verhandlung sind in der zweiten Instanz mehrere verbraucherfreundliche Urteile gesprochen worden, die darauf hindeuten, wie am BGH die strittigen Fragen gesehen werden könnten. Vor allem die Sinnhaftigkeit der Nutzungsentschädigung für VW wird angezweifelt. Damit kann der Autobauer den in der Regel ausgeurteilten Schadensersatz minimieren. Auch gibt es Gerichte wie das Oberlandesgericht Koblenz, die VW nach § 826 BGB verurteilen, obwohl der Verbraucher sein Auto nach dem Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals erworben hat.

Dr. Stoll & Sauer rät aufgrund dieser Entwicklung Verbrauchern, die vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, zur einer anwaltlichen Beratung. Die Fahrzeuge sind mangelhaft und damit im Wert gemindert. Den Käufern ist ein Schaden entstanden, für den VW haftbar gemacht werden kann. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich für die Verbraucher der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW finden.

Das dritte VW-Verfahren im Diesel-Abgasskandal vor dem BGH

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt das dritte VW-Verfahren vor dem BGH kurz vor: Wie schon beim zweiten Verfahren müssen die obersten Richter ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig überprüfen. Braunschweig lehnte bisher eine Haftung im Diesel-Abgasskandal von VW ab.

Der Kläger erwarb im April 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Tiguan 2.0 TDl zu einem Preis von 21.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. Der Motor ist mit einer Steuerungssoftware versehen, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand im Testbetrieb befindet, und in diesem Fall in einem Stickoxid (NOx)-optimierten Modus schaltet. Im September 2015 räumte die Volkswagen AG öffentlich die Verwendung einer entsprechenden Software ein. Am 15. Oktober 2015 erging gegen VW ein bestandskräftiger Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Das KBA ging vom Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus und gab VW auf, diese zu beseitigen und die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte zu gewährleisten. Der Autobauer gab mit Pressemitteilung vom 25. November 2015 bekannt, Software-Updates durchzuführen. Damit sollten die vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge im Modus 1 betrieben werden. Das von VW entwickelte Software-Update ließ der Kläger im Februar 2017 aufspielen. Mit der im Dezember 2017 erhobenen Klage verlangt der Kläger die Rückzahlung des Kaufpreises. Im Gegenzug wollte er das Fahrzeug zurückgeben.

Bisheriger Prozessverlauf im dritten VW-Verfahren vor dem BGH

Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 6. Juli 2018 (Az. 11 O 2675/17) die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies die Berufung des Klägers mit Urteil vom 13. August 2019 ebenfalls (Az. 7 U 352/18) zurück. Nach Auffassung des Berufungsgerichts stehen dem Kläger Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte nicht zu. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB, § 826 BGB schieden aus, weil der Verbraucher für das Gericht nicht schlüssig dargelegt habe, welche konkrete Person bei der VW AG den Betrug verwirklicht bzw. den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Zudem vertrat das OLG die Meinung, dass dem Kläger kein Schaden entstanden sei, da er die abgasbeeinflussende Software schon vor der erstmaligen Geltendmachung seines Anspruchs durch das Software-Update habe beseitigen lassen. Der Kläger legte Revision ein.

Welche Themen sind vor der BGH-Entscheidung strittig?

Im Diesel-Abgasskandal rund um den VW-Motor EA 189 sind zahlreiche Fragen vor Gericht strittig. Weitere höchstrichterliche Entscheidung werden über den BGH hinaus vom Europäischen Gerichtshof erwartet. Gerade vor den verbraucherfreundlichen Richtern in Luxemburg zittern alle im Diesel-Abgasskandal involvierten Automobilhersteller. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Streitpunkte bei der juristischen Aufarbeitung des Skandals zusammen.

  1. Ganz generell: Die Rechtsprechung hat sich seit Beginn des Skandals im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. Selbst das OLG Braunschweig hat am 18. November bei der zweiten mündlichen Verhandlung über die Musterklage gegen VW angekündigt, bis zum nächsten Termin die Rechtsprechung der verurteilenden OLG genauer studieren zu wollen. Braunschweig hat bisher eine Haftung von VW abgelehnt.
  2. Das Thema Nutzungsentschädigung hat in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik erhalten. Immer mehr Gerichte der ersten Instanz wollen das "sittenwidrige" Handeln von VW, nicht auch noch mit einer Nutzungsentschädigung honorieren - mehr dazu hier.
  3. Ob für den Zeitraum zwischen Autokauf und Zustellung der Klage jährlich Zinsen auf den Kaufpreis zu zahlen sind, ist in der Rechtsprechung umstritten. Gerade Landgerichte verurteilen VW zu diesem sogenannten deliktischen Zins. Oberlandesgerichte haben das bislang nicht so gesehen. Doch auch hier ist kürzlich eine Kehrtwende eingetreten. Das OLG Köln hat diese sogenannten deliktische Zinsen 2019 einem Verbraucher zugesprochen. Das OLG Oldenburg zog in einem Verfahren nach. In dem Verfahren (Az. 14 U 166/19) entschied das Gericht am 16. Januar 2020, dass der Kläger für den Zeitraum von der Kaufpreiszahlung bis zur Zustellung der Klage (fast drei Jahre) die begehrten Zinsen erhält. Entscheidet sich der BGH für den deliktischen Zins, kann das für VW richtig teuer werden.
  4. Käufer, die nach dem Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals ihr Fahrzeug erworben hatten, gingen bei OLG meist leer aus. Wiederum das OLG Oldenburg hat ebenfalls in dem Verfahren (Az. 14 U 166/19) mit der bisherigen Rechtsprechung gebrochen.
  5. Auch die Verjährung im Diesel-Abgasskandal von VW ist heftig umstritten. VW pocht auf die dreijährige Verjährungsfrist. Normalerweise beginnt die Verjährungsfrist gegen Ende des Jahres zu laufen, in dem das Tatereignis stattfand. 2015 machte VW den Abgasskandal publik. Realistischer weise ging man bisher davon aus, dass allerhöchsten 2016 die Verbraucher vom Skandal informiert gewesen sein könnten. Das Landgericht Duisburg schob am 20. Januar 2020 den Verjährungsbeginn viel weiter hinaus als bisher angenommen worden war (Az. 4 O 165/19).

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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